Wir finanzieren Maßnahmen, welche die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen und damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.
Förderfähig sind auch die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Nebenkosten.
In Modul 1 fördern wir den Austausch von Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Aggregate.
- Elektromotoren und Antriebe
- Elektrisch angetriebene Pumpen
- Ventilatoren
- Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
- Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung oder Wärmerückgewinnung
- Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen
- Frequenzumrichter
Mehr dazu finden Sie in der Anlage zum Merkblatt "Querschnittstechnologien"(PDF, 356 KB, barrierefrei).
In Modul 2 fördern wir die Beschaffung und Errichtung folgender Wärmeerzeuger, sofern diese zur Bereitstellung von Prozesswärme eingesetzt werden:
- Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung
- Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren Energien entziehen
- Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
Mehr dazu finden sie in der Anlage zum Merkblatt "Prozesswärme aus erneuerbaren Energien"(PDF, 368 KB, barrierefrei).
In Modul 3 fördern wir den Kauf und die Installation von
- Systemen zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie-und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Energiemanagementsoftware inklusive Schulungskosten.
Mehr dazu finden Sie in der Anlage zum Merkblatt "Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software"(PDF, 303 KB, barrierefrei).
In Modul 4 fördern wir die energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Anlagen und Prozessen mit einer Basisförderung oder einer Premiumförderung. Diese unterscheidet sich nach den durchzuführenden Maßnahmen. Darüber hinaus ist der Antragsprozess in der Basisförderung erleichtert, insbesondere muss kein Einsparkonzept eingereicht werden.
Folgende Maßnahmen werden u.a. gefördert.
Basisförderung:
- Flurförderfahrzeuge
- Werkzeugmaschinen (u.a. CNC-Bearbeitungsmaschinen, Drehmaschinen oder Fräsmaschinen)
- Optimierung Biogasanlagen
- Spritzgießmaschinen
- Laserschneider
Premiumförderung:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsprozessen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend direkt für Produktionsprozesse eingesetzt werden
- Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
- Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
Zusätzlich zur Premiumförderung, kann für folgende Maßnahmen ein Dekarbonisierugsbonus gewährt werden:
- Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung inkl. der Erschließung von Abwärme
- Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen, wenn der eingesetzte Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde
- Vorhaben zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird
In der Premiumförderung benötigen Sie für die Antragstellung ein Einsparkonzept.
Mehr dazu finden Sie in der Anlage zum Merkblatt "Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen"(PDF, 642 KB, barrierefrei).
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. Dazu wird in Modul 5 die Erstellung eines Transformationsplans gefördert.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Transformationsplan(PDF, 236 KB, barrierefrei).
Bei Fragen zu den Transformationsplänen wenden Sie sich bitte direkt an den Projektträger des Förderwettbewerbs:
In Modul 6 fördern wir Maßnahmen zur Elektrifizierung von kleinen Unternehmen:
- Austausch von Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen
- Umrüstung von Anlagen, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind
Mehr dazu finden Sie im Merkblatt(PDF, 567 KB, barrierefrei).
Die KfW schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
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