Kredit Nr.293Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
  • für Unternehmen und Freiberufler

Attraktive Konditionen für Photovoltaikanlagen und andere Stromerzeugungsanlagen

Für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe

Zinsverbilligungen und Zuschüsse gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.

Alternativ wird ein beihilfefreier Zinssatz ohne Zuschuss angeboten.

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Voraussetzung:

  • Sie nutzen mindestens 50% des selbst erzeugten Stroms am Unternehmensstandort oder
  • die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitätsvorhabens (Modul F) beantragt.

Antrag vorbereiten

Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bauspar­kasse oder Versicherung. Sie können Ihren Antrag auch bei einem Finanz­vermittler stellen – er wickelt die Antrag­stellung über einen Finanzierungs­partner für Sie ab.

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Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon jetzt vorbereiten – damit Ihr Bankgespräch schneller zum Ziel führt.

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.