Mit dem Ergänzungskredit fördern wir Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist.
Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) erteilt wurden, beantragt werden.
Dieser Kredit kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
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