Attraktive Konditionen für Photovoltaik­anlagen und andere Stromerzeugungs­anlagen

Das Förderprogramm Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293) bietet Ihnen für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe

Zinsverbilligungen und Zuschüsse gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.

Alternativ wird ein beihilfefreier Zinssatz ohne Zuschuss angeboten.

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Voraussetzung: Sie nutzen mindestens 50% des selbst erzeugten Stroms am Unternehmens­standort oder die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitäts­vorhabens (Modul F) beantragt.