Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen insbesondere:
- Natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks (mit Tilgungszuschuss).
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy")
- Luftreinhaltung/Lärmschutz
- Technische Klimaschutzmaßnahmen
- Anpassung an den Klimawandel
- Umweltfreundlicher Verkehr
- Sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
- Planungs- und Umsetzungsbegleitung
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für
- Grundstückserwerb; das geht mit dem ERP-Förderkredit KMU (365/366) oder dem KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376)
- Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz; das geht mit Förderprodukten aus dem Bereich Energie und Umwelt
- Technische gebäudebezogene Maßnahmen; das geht mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (263)
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
- Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
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