Mit dem KfW-Produkt Offshore-Windenergie fördern wir die Errichtung von bis zu 10 Offshore-Windparks vor den Küsten Deutschlands. Für Ihr Projekt stehen verschiedene Fördervarianten zur Wahl.
Windparks in Nord- und Ostsee finanzieren
Mit dem KfW-Produkt Offshore-Windenergie fördern wir die Errichtung von bis zu 10 Offshore-Windparks vor den Küsten Deutschlands. Für Ihr Projekt stehen verschiedene Fördervarianten zur Wahl.
Mit dem Förderprodukt Offshore-Windenergie fördern wir Projektgesellschaften, die einen Windpark in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder der 12-Seemeilen-Zone vor der deutschen Nord- oder Ostseeküste errichten wollen und eine Projektfinanzierung benötigen.
Variante A: Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien
Variante B: Finanzierungspaket aus bankdurchgeleitetem Kredit und Direktkredit
Variante C: Direktkredit als Kostenüberschreitungsrahmen (cost overrun facility)
Grundsätzlich gilt:
Der maximale Kreditbetrag der KfW beträgt 400 Mio. Euro je Projekt. Für den KfW-Anteil erhalten Sie dieselben Konditionen, die Sie mit den Konsortialpartnern vereinbart haben – insbesondere Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre, Tilgungsmodus, Verzinsung und Sicherheiten – sofern sie von der KfW als banküblich angesehen werden.
Der maximale Kreditbetrag im Finanzierungspaket beträgt 700 Mio. Euro je Projekt. Für den bankdurchgeleiteten Kredit ermittelt Ihre Bank die Konditionen anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Die KfW übernimmt die Konditionen des bankdurchgeleiteten Kredits für den Direktkredit, sofern sie als banküblich angesehen werden.
Um unvorhergesehene Mehrkosten in der Errichtungsphase abzusichern, wird bei Offshore-Wind-Finanzierungen in der Regel ein Kostenüberschreitungsrahmen vereinbart. Sie können hierfür zusätzlich zu den Finanzierungen der Varianten A und B einen Direktkredit der KfW erhalten, wenn:
Der maximale Kreditbetrag der KfW beträgt 100 Mio. Euro je Projekt. Für den KfW-Anteil erhalten Sie dieselben Konditionen, die Sie mit den Konsortialpartnern vereinbart haben – insbesondere Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre, Tilgungsmodus, Verzinsung und Sicherheiten – sofern sie von der KfW als banküblich angesehen werden.
Die Rückzahlung erfolgt spätestens am Ende der Laufzeit in einer Summe. Freien Cashflow verwenden Sie ab Tilgungsbeginn der parallelen Finanzierung in Variante A bzw. B für Sondertilgungen in Variante C.
Die Kombination mit Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie mit Mitteln anderer Banken, die von ausländischen staatlichen Exportversicherungen abgesichert werden, ist möglich. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Fördermitteln ist leider nicht möglich.
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
Das übernimmt Ihr Finanzierungspartner für Sie.
Die KfW prüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
Sie schließen den Kreditvertrag mit den Konsortialpartnern, dem Finanzierungspartner und der KfW ab – Ihr Vorhaben kann beginnen.
Dokument | Bestellnummer |
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Anlage zum Kreditantrag (PDF, 2 MB, nicht barrierefrei) | 600 000 2170 |
Einwilligungserklärung (Konzernklausel)(PDF, 62 KB, nicht barrierefrei) Zustimmung zum Datenaustausch in der KfW Bankengruppe | 600 000 2225 |
Dokument | Bestellnummer |
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Merkblatt KfW-Programm Offshore-Windenergie(PDF, 182 KB, barrierefrei) | 600 000 1940 |
Dokument | Bestellnummer |
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Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht(PDF, 216 KB, barrierefrei) | 600 000 5066 |
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