Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld erhalten Sie bis zu 125.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben.
Im Wesentlichen fördern wir folgende Maßnahmen:
- Investitionen
- Anschaffung von Anlagen
- Maschinen
- Computer
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Betriebsmittel
- liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
- Messeteilnahme
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Baumaßnahmen für "Betreutes Wohnen"
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details finden Sie in unserer Ausschlussliste.
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