Wir fördern Vorhaben, die sich vom internationalen Stand der Technik abheben und solche, die neu für Ihr Unternehmen sind. Entweder Sie führen das innovative Vorhaben selbst durch oder beauftragen einen Dritten damit.
Wir fördern Investitionen und Betriebsmittel wie
- dem Vorhaben zurechenbare Personalkosten sowie Reise-, Material- und EDV-Kosten
- Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge, für Beratungsdienste und ähnliche externe Kosten
- Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung, Kosten für Testreihen
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Gemeinkosten, z. B. anteilige Abschreibungen und Leasingkosten
Bei besonders förderwürdigen Vorhaben, die sich vom internationalen Stand der Technik abheben, muss ein von einem externen Sachverständigen erstelltes Gutachten vorgelegt werden. Einen passenden Sachverständigen finden Sie auf unserer KfW-Beraterliste.
Sachverständige können Sich über die Abgabe einer Selbstbestätigung über die Einhaltung bestimmter fachlicher Anforderungen in die KfW-Beraterliste eintragen lassen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.
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