Der KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung bietet gewerblichen Unternehmen sowie Projektgesellschaften eine flexible Finanzierung ihrer Investitionen in Innovation und Digitalisierung. Ziel ist es, die Innovationskraft in Deutschland zu stärken und die Digitalisierung voranzutreiben.
Innovationsvorhaben
Es können Vorhaben finanziert werden, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Digitalisierungsvorhaben
Es können Vorhaben finanziert werden, die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen. Dies muss aus einem Digitalisierungskonzept des Unternehmens hervorgehen.
Als Digitalisierungsvorhaben definiert sind Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmenspezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen.
Die abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit erfolgt gemeinsam mit der KfW.
Eine detaillierte Übersicht über förderfähige Vorhaben entnehmen Sie bitte der Anlage zum Merkblatt.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldung beziehungsweise die Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.
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