Zuschuss Nr.459Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • für Unter­nehmen und Contrac­toren, die Investitions­maß­nahmen in be­stehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land durch­führen
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

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Wichtige Hinweise zum Vorhabensbeginn

Bitte beachten Sie: Seit dem 01.09.2024 ist der Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort zu stellen.

Um sicher­zustellen, dass der Lieferungs- oder Leistungs­vertrag, der bei Antrags­tellung eingereicht werden muss, nicht zu einem vorzeitigen Vorhabens­beginn führt, muss er verpflichtend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förder­zusage enthalten. Nutzen Sie dafür gerne unsere Muster­formulierungen. Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen durch die nach­trägliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung ist nicht zulässig. Aus dem Vertrag muss sich zudem das voraus­sichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben.

Ihren Antrag stellen Sie bei der KfW

Dafür gibt’s das Kundenportal „Meine KfW“. Hier erfahren Sie auch genau, wie der Antrags­prozess funktioniert.

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.