Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
Im KfW-Zuschussportal können Sie Ihre Daten verwalten, sich identifizieren, die Nachweise hochladen und die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen.
Ab sofort können Sie keine Anträge mehr stellen.
Alternativ können Sie Ihr Vorhaben auch mit dem Kredit für Nichtwohngebäude (263) finanzieren.
Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen.
Haben Sie bis zum Ablauf des 27.07.2022 einen Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert. Ihren Zuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie nun Verträge für die Baumaßnahmen abschließen und auf eigenes Risiko mit den Arbeiten starten oder die Immobilie kaufen.
Planungs- und Beratungsleistungen dürfen auch schon vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zu einem förderschädlichen Vorhabensbeginn vor Antragstellung.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt Ihre Nachweise hochladen, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen, Ihre Bankverbindung angeben und die Auszahlung des Zuschusses veranlassen.
Erstellen Sie nach Abschluss des Vorhabens zusammen mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung" (gBnD). Geben Sie die gBnD-ID im Zuschussportal ein, um die Auszahlung zu erhalten.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt "Meine Zuschussanträge / Details".
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht klappt.
Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9001.
Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9001.
Nach der Registrierung im Zuschussportal prüfen wir, ob wir Sie unter Ihrer angegebenen E-Mail Adresse erreichen. Dafür schicken wir Ihnen eine E-Mail. Durch einmaliges Anklicken des Links in dieser E-Mail wird Ihr Konto aktiviert. Der Link wird danach ungültig.
Möchten Sie sich im Zuschussportal anmelden, folgen Sie bitte diesem Link. Falls Sie sich nicht einloggen können rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9001.
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, und Ihren Namen oder Adresse korrigieren wollen, gehen Sie so vor: Klicken Sie bitte nach der Anmeldung im Zuschussportal oben Links auf die „Menü“ Schaltfläche (drei Striche). Dort haben Sie unter dem Punkt „Mein Profil“ - „Bearbeiten“ die Möglichkeit, Ihre Daten zu ändern.
Nachdem Sie Ihre Daten auf diese Weise angepasst haben, können Sie den Antrag auf Zuschussförderung mit den geänderten Angaben stellen.
Hinweis: Diese Änderung gilt nur für neue Anträge. Die vorhandenen Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können so nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss. Oder rufen Sie uns an unter 0800 539 9001.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal ändern lassen? Dann senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal löschen lassen? Dann senden Sie uns Ihren Löschauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Welche Unterlagen für Sie relevant sind, finden Sie hier.
Um eine erneute Fehlermeldung auszuschließen, gehen Sie bitte so vor:
Benötigen Sie weitere Hilfe? Gerne unterstützen wir Sie telefonisch bei der Anmeldung in unserem KfW-Zuschussportal. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9001.
Als förderfähig gelten solche Kosten, die die Bedingungen des Produktes Nichtwohngebäude – Zuschuss (463) erfüllen. Was im Einzelnen dazugehört? Informationen dazu finden Sie
Daneben können Ihnen auch Kosten entstehen, die die Förderbedingungen nicht erfüllen und deshalb nicht förderfähig sind – zum Beispiel die Kosten für eine neue Einbauküche, Einrichtungsgegenstände oder eine neue Satellitenanlage nach einer Dachsanierung.
Zu den förderfähigen Kosten gehören in der Regel:
Schauen Sie einfach in Ihre Kostenvoranschläge. Dort finden Sie die Angaben entsprechend aufgeschlüsselt. Falls nicht, bitten Sie Handwerker und Co, die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln.
Übrigens: Skonto und Rabatte senken natürlich Ihre förderfähigen Kosten – Sie geben immer den Betrag an, den Sie tatsächlich bezahlt habe
Falls sich die Kosten Ihrer bereits beantragten förderfähigen Maßnahmen erhöhen, ist eine nachträgliche Förderung des bisher nicht beantragten Kostenanteils nicht mehr möglich. Aufstockungen wegen Kostenerhöhungen sind nicht (mehr) zulässig. Eine erneute Antragstellung ist ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung realistisch miteinzuplanen. Die insgesamt beantragte Summe darf den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen. Es gelten die aktuellen finanziellen Bedingungen.
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf „Meine Zuschussanträge“. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Ihre Zusage und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail.
Wenn sich der Zuschussempfänger identifiziert und die KfW den Nachweis über die Durchführung erfolgreich geprüft hat, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.
Erhalten Sie bei der Eingabe der gBnD-ID (Bestätigung nach Durchführung) die Fehlermeldung „Es ist ein technischer Fehler aufgetreten“, dann prüfen Sie bitte folgende Punkte:
Sollten Punkt 2 oder 3 zutreffen, bitten Sie Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihren Energieeffizienz-Experten Ihnen eine neue gewerbliche Bestätigung nach Durchführung zu erstellen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9001 anrufen.
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/deiBfwEr
Link kopieren Link kopiert