Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.
Im KfW-Zuschussportal können Sie Ihre Daten verwalten und Ihre Identität nachweisen, die notwendigen Nachweise hochladen und die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie nun die Ladestation bestellen und die Installationsarbeiten beauftragen. Zudem können Sie die Identifizierung durchführen.
Bitte prüfen Sie vor der Bestellung Ihrer Ladestation, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.
Sie müssen noch zu einem Stromvertrag mit 100 % erneuerbaren Energien wechseln? Entscheidend hierfür ist das frühestmögliche Kündigungsdatum des bestehenden Stromliefervertrags. Spätestens, wenn Sie die Rechnung hochladen, muss der Stromliefervertrag für erneuerbare Energien abgeschlossen sein.
Um den Zuschuss an Sie auszahlen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Zuschussempfängerinnen und Zuschussempfänger (bei Wohnungseigentümergemeinschaften die bevollmächtigte Person) eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt die KfW den SCHUFA-IdentitätsCheck. Dabei werden Ihre personenbezogenen Informationen nur abgeglichen und keine Daten gespeichert oder für ein Scoring genutzt. Sollte der SCHUFA-IdentitätsCheck für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf „Auszahlung beantragen“. Mit einem Klick auf „Jetzt identifizieren“ starten Sie den SCHUFA-IdentitätsCheck und folgen den weiteren Anweisungen.
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Technische Voraussetzungen und häufige Fragen
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Das war's.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Postident durch Postfiliale
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch!
Im nächsten Schritt erfassen Sie Ihre Ladestation auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur gewerblich“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Datenerfassung bei der NOW aus technischen Gründen erst zwei Wochen nach Erhalt der Antragsbestätigung der KfW möglich ist.
Im letzten Schritt bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Ladestation auf der Online-Plattform der NOW und die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens. Hierfür benötigen Sie die Reporting-ID von der NOW sowie alle Rechnungen über die förderfähigen Leistungen Ihrer Fachunternehmen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und rufen Sie den Menüpunkt "Meine Zuschussanträge" auf. Klicken Sie bei Ihrem zugesagten Zuschussantrag auf "Auszahlung beantragen". Bitte geben Sie dann den Hersteller und das Modell der Ladestation sowie die Anzahl der jeweils errichteten Ladepunkte an. Sofern Sie mehrere Ladestationen desselben Modelles errichtet haben, geben Sie bitte die Gesamtzahl der zu diesem Modell zugehörigen Ladepunkte an.
Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss nur für die errichteten, maximal für die Anzahl der Ladepunkte gemäß Antragsbestätigung ausgezahlt werden kann.
Gehen Sie zum nächsten Schritt „Rechnungen“ und klicken Sie auf „Erste Rechnung hochladen“.
Wählen Sie die Datei aus, die alle Rechnungen enthält – oder wählen Sie alle Rechnungen gemeinsam aus und laden diese als "Rechnung 1" hoch. Durch die Zusammenfassung der Rechnungen können wir Ihre Nachweise schneller prüfen und Ihren Zuschuss schneller auszahlen. Ihren Stromvertrag benötigen wir nicht für die Auszahlung Ihres Zuschusses.
Insgesamt können Sie 10 Rechnungen mit einer Gesamtgröße von 20 MB an die KfW übermitteln.
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladene(n) Rechnung(en).
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Sind alle Angaben korrekt, können Sie die Eingaben "verbindlich abschicken". Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt "Meine Zuschussanträge / Details".
Es ist nicht möglich, Ihr Benutzerkonto, mit der Sie sich als Privatperson registriert haben, auf ein Benutzerkonto für einen gewerblichen Portalnutzer zu ändern. Bitte registrieren sich mit einer neuen E-Mailadresse als Unternehmen.
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht klappt.
Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005.
Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005.
Nach der Registrierung im Zuschussportal prüfen wir, ob wir Sie unter Ihrer angegebenen E-Mail Adresse erreichen. Dafür schicken wir Ihnen eine E-Mail. Durch einmaliges Anklicken des Links in dieser E-Mail wird Ihr Konto aktiviert. Der Link wird danach ungültig.
Möchten Sie sich im Zuschussportal anmelden, folgen Sie bitte diesem Link. Falls Sie sich nicht einloggen können rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005.
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, und Ihren Namen oder Adresse korrigieren wollen, gehen Sie so vor: Klicken Sie bitte nach der Anmeldung im Zuschussportal oben Links auf die „Menü“ Schaltfläche (drei Striche). Dort haben Sie unter dem Punkt „Mein Profil“ - „Bearbeiten“ die Möglichkeit, Ihre Daten zu ändern.
Nachdem Sie Ihre Daten auf diese Weise angepasst haben, können Sie den Antrag auf Zuschussförderung mit den geänderten Angaben stellen.
Hinweis: Diese Änderung gilt nur für neue Anträge. Die vorhandenen Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können so nicht geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss. Oder rufen Sie uns an unter 0800 539 9005.
Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005.
Um eine erneute Fehlermeldung auszuschließen, gehen Sie bitte so vor:
Benötigen Sie weitere Hilfe? Gerne unterstützen wir Sie telefonisch bei der Anmeldung in unserem KfW-Zuschussportal. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005.
Für manche Unternehmensformen ist eine Registrierung nicht möglich. Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9005. Bitte lassen Sie sich in den Fachbereich durchstellen.
Welche Unterlagen für Sie relevant sind, finden Sie hier.
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf „Meine Zuschussanträge“. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Nein, es ist nicht möglich, neue Dokumente für einen abgelehnten Antrag hochzuladen.
Nach einer Ablehnung können Sie unter Umständen einen neuen Antrag stellen. Dies hängt von den Gründen der Ablehnung ab.
Falls sich die Kosten Ihrer bereits beantragten förderfähigen Maßnahmen erhöhen, ist eine nachträgliche Förderung des bisher nicht beantragten Kostenanteils nicht mehr möglich. Aufstockungen wegen Kostenerhöhungen sind nicht (mehr) zulässig. Eine erneute Antragstellung ist ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antragstellung realistisch miteinzuplanen. Die insgesamt beantragte Summe darf den Förderhöchstbetrag nicht übersteigen. Es gelten die aktuellen finanziellen Bedingungen.
Ihre Zusage und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail.
Ihre Antragsbestätigung, Auszahlungsbestätigung und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal ändern lassen? Dann senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Möchten Sie Ihren Account im KfW-Zuschussportal löschen lassen? Dann senden Sie uns Ihren Löschauftrag bitte über unser Online-Formular zu.
Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Zuschussreferenznummer (sofern vorhanden) bereit.
Das Eingabefeld „Firmenname“ ist auf 60 Zeichen inklusive Leerzeichen begrenzt. Überschreiten Ihre Angaben die maximale Zeichenlänge, so kürzen Sie Ihre Eingaben bitte nachvollziehbar ab. Bitte vermeiden Sie dabei nur eine Abkürzung der Rechtsform.
Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung. Den Auszahlungstermin finden Sie in Ihrer Auszahlungsbestätigung, die unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge“ abgelegt ist.
Sollten wir die Auszahlung des Zuschusses ablehnen, finden Sie unter „Meine Zuschussanträge“ die begründete Ablehnung.
Sie können Ihre Rechnung als PDF oder als JPG anlegen. Wenn eine Rechnung aus mehreren Dateien besteht, fügen Sie diese bitte in einer PDF-Datei zusammen.
Dies kann mehrere Gründe haben:
Sie können das Dokument abfotografieren und anschließend im JPG-Format hochladen.
Je nachdem, welche Software Sie verwenden, ist es in einigen Fällen auch möglich, das Dokument erneut abzuspeichern und dabei ein anderes PDF-Format zu wählen.
Wenn Sie mehr als 10 Rechnungen vorliegen haben, können Sie in diesem Ausnahmefall mehrere Rechnungen zu einer PDF-Datei zusammenfügen. Bitte beachten Sie, dass alle Dateien zu einer Rechnung insgesamt nicht größer als 20 MB sein dürfen und die Prüfung in diesem Fall länger dauern wird.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 anrufen.
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/deiBf6kw
Link kopieren Link kopiert