Wir fördern die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Nichtwohngebäude
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz. Zu den Baunebenkosten zählen verschiedene Ausgaben, die im Rahmen der Sanierung anfallen können (z. B. für Architekten- und Ingenieurleistungen). Wiederherstellungskosten können zum Beispiel entstehen, wenn Sie die Außenwanddämmung verputzen oder Außenanlagen wie Zugangswege wiederherstellen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
durch eine Akustikerin oder einen Akustiker. - die Nachhaltigkeitszertifizierung
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
der Sanierung mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude".
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Wohngebäude
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz. Zu den Baunebenkosten zählen verschiedene Ausgaben, die im Rahmen der Sanierung anfallen können (z. B. für Architekten- und Ingenieurleistungen). Wiederherstellungskosten können zum Beispiel entstehen, wenn Sie die Außenwanddämmung verputzen oder Außenanlagen wie Zugangswege wiederherstellen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
durch eine Akustikerin oder einen Akustiker. - die Nachhaltigkeitszertifizierung
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
der Sanierung mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude".
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Mit diesem Förderkredit unterstützen wir Sie auch, wenn Sie eine bisher nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umwidmen.
Art der Nichtwohnfläche | Art der Wohnfläche nach Umwidmung | Förderung |
---|---|---|
Unbeheizte Nichtwohnfläche Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen. | Neue Wohneinheit Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag. | Wie bei einem Neubau |
Unbeheizte Nichtwohnfläche Dazu zählen z. B. Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen. | Erweiterung von bestehender Wohneinheit Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung. | Wie bei einer Sanierung |
Unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung. oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Beheizte Nichtwohnfläche Dazu zählen z. B. Bürogebäude, Arztpraxen oder Ladenlokale. Dies können auch denkmalgeschützte Nichtwohnflächen sein. | Neue Wohneinheit Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist. Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung. oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Wir fördern auch bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden:
Ergänzungskredit zu BEG-Einzelmaßnahmen
Mit dem Ergänzungskredit fördern wir Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, und der nicht älter als 12 Monate ist.
Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zur Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422) und/oder zu Fördermaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, die nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) erteilt wurden.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen
Ablösung bestehender Bankkredite durch andere Bankkredite.
bestehender Kredite - Nachfinanzierungen
Eine Nachfinanzierung kann erforderlich werden, wenn ein Bauvorhaben teurer als ursprünglich geplant wird und der Bauherr die Mehrkosten nicht aus eigenen Mitteln tragen kann.
bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
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