Übersicht der Förderprodukte
KfW-Förderprodukte gibt es in 2 Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen.
IKU – Kommunale und Soziale Unternehmen
Bauen Sie die Infrastruktur in der Kommune aus oder investieren Sie in gemeinnützige Zwecke
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Investieren Sie in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität
Wohngebäude – Kredit
Haus und Wohnung energieeffizient sanieren
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.
– für Sanierung und KaufDer Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Der maximale Tilgungszuschuss kann sich gegebenenfalls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energetische Fachplanung/Baubegleitung beantragt wird.
Nichtwohngebäude – Kredit
Gebäude energieeffizient sanieren
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förderfähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förderfähig. Details finden Sie im Merkblatt Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude.
Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förderfähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förderfähig. Details finden Sie im Merkblatt Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen
Eine Wohnung wird auch als Wohneinheit bezeichnet. Ein Einfamilienhaus gilt zum Beispiel als eine Wohneinheit.
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
Kosten durch hocheffiziente Technologien minimieren
Erneuerbare Energien – Standard
Der Förderkredit für Strom und Wärme
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
Umweltinnovationsprogramm
Als Umweltschutz-Pionier besonders profitieren
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben weniger als 250 Beschäftigte sowie höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme
Investitionskredit Digitale Infrastruktur
Investieren Sie in den Ausbau von Glasfasernetzen
Konsortialkredit Digitale Infrastruktur
Finanzieren Sie Glasfasernetze flexibel und individuell
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