Kredit Nr.263Bundesförderung für effiziente GebäudeNichtwohngebäude – Kredit

Gebäude energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektiver Jahreszins
  • bis zu 10 Mio. Euro Kredit für ein Effizienzgebäude
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeits­zertifizierung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hoch­wassers 2024

Ab sofort gelten für Antrag­stellende in den vom Hoch­wasser in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten folgende Kulanz­regelungen:

  • Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antrag­stellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.
  • Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100 % der geförderten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt.

Hinweis: Die darüber hinaus geltenden Regelungen im Merkblatt behalten ihre Gültigkeit.

Antrag vorbereiten

Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank.

Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon jetzt vorbereiten – damit Ihr Bankgespräch schneller zum Ziel führt.

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.