Panaoramabild vom Marktplatz Neubrandenburg in Mecklenburg Vorpommern

    Heizungsanlagen

    So fördern wir Ihre neue Heizung

    Energiekosten treiben die Betriebskosten kommunaler Unter­nehmen immer weiter in die Höhe. Wenn es um die Heiz­kosten geht, können Sie gezielt gegen­steuern: Nutzen Sie vorhan­dene Wärme möglichst effizient – und erzeugen Sie Ihre eigene Wärme aus erneuer­baren Energien.

    Information zur neuen Heizungsförderung

    Seit August können Sie die neuen Förderprodukte "Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)" und "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)" beantragen. Mit dem Zuschuss 522 fördern wir den Kauf und den Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung in Nicht­wohn­gebäuden. Ergänzend kommt der Förderkredit 523 für höhere Investitionen in Frage.

    Möglich macht es zum Beispiel moderne, klima­freundliche Heizungs­technik – am besten finanziert mit Förderung vom Staat. Förder­mittel für eine neue Heizung erhalten Sie dabei für die Sanierung von Verwaltungs-, Betriebs- und anderen Nicht­wohn­gebäuden. Voraussetzung: Sie erfüllen mindestens die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 70 oder Effizienzgebäude Denkmal.

    Welche Heizungs­systeme kommen in Betracht? Wie werden sie gefördert? Entdecken Sie die wichtig­sten Fakten und schöpfen Sie die Förder­möglich­keiten aus.

    Heizungsanlagen im Überblick

    Wärmeversorgung durch einen externen Energie­lieferanten

    Beim Energie-Contracting übernimmt ein externer Energie­lieferant (Contractor) die Wärme­versorgung einer oder mehrerer Immobilien. Das heißt, er kümmert sich sowohl um den Einbau oder die Moderni­sierung der Heizungs­anlage als auch um die spätere Wartung.

    Förderung für Ihre energetische Sanierung

    Wir fördern den Einbau einer Heizungsanlage, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend energetisch sanieren – und damit mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­gebäude 70 oder Effizienz­gebäude Denkmal erfüllen.

    Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten

    Bei energetischen Bau­maßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten hinzu, wenn Sie

    • neu bauen
    • Ihr Gebäude sanieren und dabei die Heizungs­anlage erneuern
    • eine Brenn­stoff­zelle einbauen

    Die Experten-Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie die Förderung als Effizienz­gebäude beantragen möchten. Im Rahmen der Förderung erstellen die Experten auch die not­wendigen Bestä­tigungen für Sie.

    Gut zu wissen: Für die Fach­planung und Bau­begleitung durch Experten erhalten Sie zusätzliche Förder­mittel.

    Zugelassen sind alle Energie­effizienz-Expertinnen und Energie­effizienz-Experten, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

    Zur Energieeffizienz-Expertenliste

    Antrag vor dem Start der Sanierung stellen

    Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Aufträge an Bau­unternehmen und Hand­werks­betriebe vergeben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem Antrag vergeben – etwa an eine Architektin oder einen Architekten sowie an eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten.

    Hier geht’s zu Ihrer Förderung

    Alle weiteren aktuellen Informationen finden Sie auf unserer Landingpage zur Heizungsförderung.