Zuschuss Nr.422Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung
  • für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Grüner Haken

Seit dem Start der Heizungsförderung am 27. Februar 2024 wurden per 31.12.2024 knapp 227.000 Zuschüsse an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen zugesagt.

Auch nach dem Jahreswechsel kann die Heizungsförderung der KfW weiterhin beantragt werden.

Ihren Antrag stellen Sie bei der KfW

Dafür gibt’s das Kundenportal „Meine KfW“. Hier erfahren Sie auch genau, wie der Antrags­prozess funktioniert.

Jetzt starten

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, relevante Dokumente und häufige Fragen zum Kunden­portal finden Sie auf unserer Infoseite.

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.