Kredit Nr.264Bundesförderung für effiziente GebäudeKommunen – Kredit

Energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Nichtwohn­gebäude
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
  • bis zu 50 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

So fördern wir kommunale Infrastruktur

Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hochwassers 2024

Ab sofort gelten für Antragstellende in den vom Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten folgende Kulanzregelungen:

  • Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antragstellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.
  • Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100 % der geförderten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt.

Hinweis: Die darüber hinaus geltenden Regelungen im Merkblatt behalten ihre Gültigkeit.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Experten für Energieeffizienz finden

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.