Zuschuss Nr.464Bundesförderung für effiziente GebäudeKommunen – Zuschuss

Energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 5 Mio. Euro für Nichtwohn­gebäude
  • Zuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
  • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubeglei­tung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

So fördern wir kommunale Infrastruktur

Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hochwassers 2024

Ab sofort gelten für Antragstellende in den vom Hoch­wasser in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten folgende Kulanz­regelungen:

  • Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antrag­stellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer für ein bereits gefördertes Vor­haben möglich.
  • Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist bis zu 100 % der geför­derten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berück­sichtigt.

Hinweis: Die darüber hinaus geltenden Rege­lungen im Merk­blatt behalten ihre Gültigkeit.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Experten für Energieeffizienz finden

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.