Mit dem Förderprodukt IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren finanzieren wir den Neubau energieeffizienter Gebäude oder die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (keine Wohngebäude).
Je höher der erreichte energetische Standard ist, desto attraktiver fällt Ihre Förderung aus.
Wir fördern Nichtwohngebäude, die einen der folgenden energetischen Standards erreichen:
- KfW-Effizienzgebäude 55
- KfW-Effizienzgebäude 70
Bei der Errichtung (Neubau) eines geförderten KfW-Effizienzgebäude darf generell kein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (zum Beispiel Öl-Brennwertkessel) eingesetzt werden. Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen, z. B. von Öl-Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme), im Einsatz von Nahwärmesystemen für die Versorgung von Effizienzgebäuden (zum Beispiel Öl-Brennwertkessel als Spitzenlastkessel) oder vergleichbare Anwendungen.
Wir fördern die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die einen der folgenden energetischen Standards erreichen:
- KfW-Effizienzgebäude 70
- KfW-Effizienzgebäude 100
- KfW-Effizienzgebäude Denkmal
Im Falle der Sanierung sind die Kosten für Niedertemperatur-Kessel (auf Basis von Öl oder Gas) und Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (zum Beispiel Öl-Brennwertkessel) nicht förderfähig. Erfolgt die Wärmeversorgung über einen nicht-förderfähigen Wärmeerzeuger, ist dieser jedoch bei der energetischen Berechnung eines KfW-Effizienzgebäudes zu berücksichtigen.
Diese Einzelmaßnahmen fördern wir, auch in Kombinationen:
- Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
- Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren
- Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Einbau, Austausch oder Optimierung von raumluft- und klimatechnischen Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung
- Wärmeerzeugung: Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteverteilung und -speicherung
- Erneuerung oder Optimierung der Wärme- und Kälteerzeugung (durch Strahlungsheizungen, Warmluft-Erzeuger und wärmegeführte Kraft-Wärme- beziehungsweise Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen)
- Austausch oder Optimierung der Beleuchtung
- Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation
Wir fördern Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind, zum Beispiel
- Nebenarbeiten, wie Ausbau und Entsorgung von Altanlagen
- Planungskosten, die notwendigerweise Bestandteil der Baumaßnahme sind
- Maßnahmen zur Einregulierung der geförderten Anlage
- Aufwendungen für Energiemanagementsysteme
Einzelheiten zu den geforderten energetischen Standards entnehmen Sie bitte der Anlage Technische Mindestanforderungen(PDF, 343 KB, nicht barrierefrei) zum Merkblatt.
Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen muss von einem Sachverständigen bestätigt werden.
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