Zuschusshöhe und Auszahlung
- Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten, aber maximal 900 Euro pro Ladepunkt
Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem Sie ein Elektrofahrzeug aufladen können – aber nicht mehrere gleichzeitig. Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, erhalten Sie 900 Euro pro Ladepunkt.
. - Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen – bündeln Sie also mindestens 10 Ladepunkte in einem Antrag.
- Die Gesamtkosten
Zu den Gesamtkosten gehören die Kosten für:
- Ladestation (Hardware)
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
- elektrischer Anschluss (Netzanschluss) und Batteriespeichersysteme
- Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
- technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
- Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation
So berechnet sich Ihr Zuschuss
Anzahl Ladepunkte | Pauschaler Zuschuss Pauschaler Zuschuss = Anzahl Ladepunkte x 900 EUR | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
---|---|---|---|
10 | 9.000 EUR | z. B. 10.000 EUR | 0 |
10 | 9.000 EUR | mind. 12.857,14 EUR | 9.000 EUR |
20 | 18.000 EUR | z. B. 20.000 EUR | 14.000 EUR |
20 | 18.000 EUR | mind. 25.714,30 EUR | 18.000 EUR |
30 | 27.000 EUR | z. B. 30.000 EUR | 21.000 EUR |
30 | 27.000 EUR | mind. 38.571,43 EUR | 27.000 EUR |
... | ... | ... | ... |
100 | 90.000 EUR | z.B. 120.000 EUR | 84.000 EUR |
100 | 90.000 EUR | mind. 128.571,43 EUR | 90.000 EUR |
... | ... | ... | ... |
500 | 450.000 EUR | z. B. 600.000 EUR | 420.000 EUR |
500 | 450.000 EUR | mind. 642.857,14 EUR | 450.000 EUR |
Bitte beachten: Die nachfolgenden Konditionen gelten nur für die zum 31.12.2020 eingestellte Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten – Zuschuss.
Förderzeitraum
Das Konzept sollt innerhalb von 24 Monaten nach Zusage fertiggestellt und vom Auftraggeber abgenommen sein.
Auszahlung
- Sie erhalten den Zuschuss nachschüssig ausgezahlt. Dafür brauchen wir eine Kostenaufstellung von Ihnen.
- Sie legen mindestens einmal im Jahr einen Zwischenbericht vor (spätestens 12 Monate nach Zusage). Der Zwischenbericht ist Voraussetzung für die Auszahlung.
- Die letzte Rate erhalten Sie ausgezahlt, nachdem Sie einen Verwendungsnachweis vorgelegt haben.
Verwendungsnachweis und Einreichungsfristen
- Bitte reichen Sie das Formular Verwendungsnachweis(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahmen ein.
- Weitere einzureichende Unterlagen finden Sie im Merkblatt (PDF, 153 KB, barrierefrei) aufgeführt.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Bitte beachten Sie: Der Endbetrag aus Förderkrediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigen.
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