Wir fördern die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes. Dabei kann es sich um Wohn- oder um Nichtwohngebäude handeln.
Nichtwohngebäude
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung der Sanierung mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude".
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Wohngebäude
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung der Sanierung mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude".
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter qng.info.
Mit diesem Förderkredit unterstützen wir Sie auch, wenn Sie eine bisher nicht bewohnte Fläche in eine Wohnfläche umwidmen.
Art der Nichtwohnfläche | Art der Wohnfläche nach Umwidmung | Förderung |
---|---|---|
Unbeheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit | Wie bei einem Neubau |
Unbeheizte Nichtwohnfläche | Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Beheizte Nichtwohnfläche | Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit | Wie bei einer Sanierung |
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
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