eine Frau sitzt und arbeitet am Schreibtisch

    Förderkredite für kommunale Unternehmen und soziale Einrichtungen

    Mittel zum Betrieb

    Im Betrieb von kommunalen Unternehmen, sozialen Organisationen und Vereinen entstehen laufende Kosten, für die Sie eine KfW-Förderung beantragen können – auch wenn sie nicht zu Investitionen im klassischen Sinne gehören. Diese Unterstützung hilft Ihnen dabei, Finanzierungs­lücken zu vermeiden.

    Mit einem guten Investment zukunftsfähig bleiben

    Zu den Mitteln zum Betrieb im Sinne der KfW gehören laufende Aufwendungen wie Miete und Kaution für Büro- und Gewerbe­räume, Personal­kosten, Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungs­kosten. Mit einem Förder­kredit müssen Sie weniger finanzielle Ressourcen binden und bleiben so wettbewerbs­fähiger.

    Beispiele für Mittel zum Betrieb

    • Personalkosten
    • Software/Lizenzen
    • Materialkosten
    • Warenlager
    • liquide Mittel (z. B. für laufende Rechnungen)
    • Marketing
    • Brennstoffe, Strom und weitere Kosten für den laufenden Betrieb

    Ihre Förderung beantragen

    Die Mindest­laufzeit beträgt vier Jahre. Folgende Laufzeit­varianten stehen Ihnen dabei zur Verfügung:

    • bis zu fünf Jahre bei höchstens einem Tilgungsfrei­jahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kredit­laufzeit
    • bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei Tilgungsfrei­jahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kredit­laufzeit
    • bis zu zehn Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeit­ende und einer Zinsbindung für die gesamte Kredit­laufzeit

    Sie möchten mit Ihrem Vorhaben starten? Dann können Sie sich von Ihrer Bank beraten lassen. Sie übermittelt den fertigen Antrag an die KfW. Auch die Rück­zahlung des Kredits erfolgt über Ihre Bank.

    Gut zu wissen: Während der tilgungs­freien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zins­bindung.

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