Förderkredite für kommunale Unternehmen und soziale Einrichtungen
Im Betrieb von kommunalen Unternehmen, sozialen Organisationen und Vereinen entstehen laufende Kosten, für die Sie eine KfW-Förderung beantragen können – auch wenn sie nicht zu Investitionen im klassischen Sinne gehören. Diese Unterstützung hilft Ihnen dabei, Finanzierungslücken zu vermeiden.
Zu den Mitteln zum Betrieb im Sinne der KfW gehören laufende Aufwendungen wie Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume, Personalkosten, Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten. Mit einem Förderkredit müssen Sie weniger finanzielle Ressourcen binden und bleiben so wettbewerbsfähiger.
Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
Sie möchten mit Ihrem Vorhaben starten? Dann können Sie sich von Ihrer Bank beraten lassen. Sie übermittelt den fertigen Antrag an die KfW. Auch die Rückzahlung des Kredits erfolgt über Ihre Bank.
Gut zu wissen: Während der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungsfreie Anlaufzeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Restschuld zum Ende der Zinsbindung.
IKU – Kommunale und Soziale Unternehmen
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