Bestätigung zum Antrag für Produkte für Kommunen

Bitte erstellen Sie eine Bestätigung zum Antrag für Kommunen und öffentliche Einrichtungen (BzA) über diesen Link nur, wenn dies gemäß der jeweiligen Programm­bestimmungen (siehe Programm-Merkblatt) erforderlich ist.

BzA erstellen

Hinweis: In der verlinkten Web-Anwendung verwenden wir die Bezeichnung gBzA (gewerbliche Bestätigung zum Antrag). Sie sind dort richtig – auch als Kommune oder öffentliche Ein­richtung erstellen Sie Ihre Bestätigung über das gBzA-Center.

Mit der Anwendung können Sie Ihre Daten erfassen und als PDF ausdrucken. Bitte unterschreiben Sie diesen Ausdruck und fügen ihn Ihren Antrags­unterlagen bei.