Bitte erstellen Sie eine Bestätigung zum Antrag für Kommunen und öffentliche Einrichtungen (BzA) über diesen Link nur, wenn dies gemäß der jeweiligen Programmbestimmungen (siehe Programm-Merkblatt) erforderlich ist.
Hinweis: In der verlinkten Web-Anwendung verwenden wir die Bezeichnung gBzA (gewerbliche Bestätigung zum Antrag). Sie sind dort richtig – auch als Kommune oder öffentliche Einrichtung erstellen Sie Ihre Bestätigung über das gBzA-Center.
Mit der Anwendung können Sie Ihre Daten erfassen und als PDF ausdrucken. Bitte unterschreiben Sie diesen Ausdruck und fügen ihn Ihren Antragsunterlagen bei.