Ja, im Falle einer interkommunalen Zusammenarbeit mehrerer Kommunen oder von Kommunen und eines Landkreises kann hinsichtlich Eigenanteils, Co-Finanzierung, Abrechnung und Abwicklung der Leistungen auf den kommunalen Verbund abgestellt werden.
Es bietet sich an, einen Koordinator (zum Beispiel den Landkreis, eine Verbands- oder Samtgemeinde oder die Gemeinde mit den größten Kapazitäten) für die Zusammenarbeit zu bestimmen. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:
- Für den Antrag auf Konzeptförderung genügt eine gemeinsame Projektskizze. Es muss also nicht für jedes Quartier eine eigene Projektskizze erstellt werden.
- Der Eigenanteil kann im Verbund erbracht werden (beispielsweise durch den stärksten Verbundpartner) und zwischen den Partnern selbstständig koordiniert werden. Finanzschwächere Kommunen können damit von einer Partnerschaft mit finanzstärkeren Kommunen besonders profitieren.
- Leistungen Dritter wie zum Beispiel die Konzepterstellung oder das Sanierungsmanagement können gemeinsam im Verbund ausgeschrieben und beauftragt werden (keine Mehrfachausschreibung erforderlich). So kann zum Beispiel je nach Bedarf bei der federführenden Gebietskörperschaft ein beziehungsweise mehr als ein Sanierungsmanagement angestellt werden, das für alle Quartiere Leistungen übernimmt.
Aus abrechungstechnischen Gründen benötigen wir aber jeweils einen eigenen Antrag pro Quartier, in dem auf die interkommunale Zusammenarbeit hingewiesen wird.
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