Checkliste für die Unterlagen zur Risikoprüfung
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Bitte wählen Sie alle Optionen aus, die Ihrem Kreditwunsch entsprechen. Dies erzeugt die Liste der Unterlagen, die die KfW für die Risikoprüfung benötigt.
Einzureichende Unterlagen zur Risikoprüfung für Ihren Antrag im ERP-Förderkredit KMU
Einzureichende Unterlagen zur Risikoprüfung für Ihren Antrag im KfW-Förderkredit großer Mittelstand
Einzureichende Unterlagen zur Risikoprüfung für Ihren Antrag im ERP-Gründerkredit – StartGeld
Einzureichende Unterlagen zur Risikoprüfung für Ihren Antrag im ERP-Mezzanine für Innovation
Unterlagen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Antragstellers
- Businessplan/Unternehmenskonzept
- Rentabilitätsvorschau für 2 Jahre
- Nachvollziehbare Kapitaldienstberechnung für 2 Jahre
- Die letzten zwei Jahresabschlüsse inklusive Verbindlichkeitenspiegel oder Einnahmenüberschussrechnungen, jeweils inklusive Vorjahreszahlen
- Wenn der letzte vorliegende Jahresabschluss älter als 3 Monate ist: Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Nachvollziehbare Kapitaldienstberechnung
- Bankenspiegel
- Sofern vorliegt: Bankenspiegel
- Sofern vorliegt: Planung
- Die letzten zwei Jahresabschlüsse inklusive Verbindlichkeitenspiegel oder Einnahmenüberschussrechnungen, jeweils inklusive Vorjahreszahlen. Wenn noch keine zwei Jahresabschlüsse/Einnahmenüberschussrechnungen vorliegen, dann die bereits vorhandenen.
- Wenn der letzte vorliegende Jahresabschluss älter als 3 Monate ist: Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Unterlagen für Unternehmensgruppen und bei Aufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft
- Die letzen beiden Konzernabschlüsse, jeweils inklusive Vorjahreszahlen, oder Eigenkonsolidierung durch die Hausbank
- Konzern-/Gruppenschema/Organigramm
- Die letzten zwei Jahresabschlüsse inklusive Verbindlichkeitenspiegel oder Einnahmenüberschussrechnungen der wesentlichen Gruppenunternehmen („Gruppe verbundener Kunden“), jeweils inklusive Vorjahreszahlen
- Wenn der letzte vorliegende Jahresabschluss älter als 3 Monate ist: Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf Konzern-/Gruppenbasis
- Nachvollziehbare Kapitaldienstberechnung auf Konzern-/Gruppenbasis
- Bankenspiegel auf Konzern-/Gruppenbasis
- Sofern vorliegt: Bankenspiegel auf Konzern-/Gruppenbasis
- Sofern vorliegt: Planung auf Konzern-/Gruppenbasis
Unterlagen zur wirtschaftlichen Entwicklung des zu übernehmenden Unternehmens
Unterlagen zur wirtschaftlichen Entwicklung des zu übernehmenden Unternehmens oder des Unternehmens, an dem die Beteiligung erfolgt
- Die letzten zwei Jahresabschlüsse des Unternehmens, das übernommen wird oder an dem die tätige Beteiligung erfolgt, inklusive Verbindlichkeitenspiegel oder Einnahmenüberschussrechnungen, jeweils inklusive Vorjahreszahlen. Wenn noch keine zwei Jahresabschlüsse/Einnahmenüberschussrechnungen vorliegen, dann die bereits vorhandenen.
- Wenn der letzte vorliegende Jahresabschluss älter als 3 Monate ist: Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
- Konzern-/Gruppenschema/Organigramm
- Die letzten zwei Jahresabschlüsse der wesentlichen Gruppenunternehmen („Gruppe verbundener Kunden“), die übernommen werden oder an denen die tätige Beteiligung erfolgt, bzw. die letzten beiden Konzernabschlüsse oder Eigenkonsolidierung durch die Hausbank, jeweils inklusive Vorjahreszahlen. Wenn noch keine zwei Jahresabschlüsse/Einnahmenüberschussrechnungen vorliegen, dann die bereits vorhandenen.
- Wenn der letzte vorliegende Jahresabschluss älter als 3 Monate ist: Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf Konzern-/Gruppenbasis
Unterlagen und Angaben zu weiteren risikorelevanten Sachverhalten
- Tabellarischer Lebenslauf des Antragstellers.
- Tabellarischer Lebenslauf für jeden Gesellschafter (Kommanditgesellschaft: nur Komplementäre).
- Tabellarischer Lebenslauf für die geschäftsführenden Gesellschafter.
- Interner Kreditbeschluss der Hausbank inklusive Votum, mindestens jedoch risikoorientierte Stellungnahme zum Antragsteller, Angaben zu den Sicherheiten und ggf. vorhandene/geplante Covenantvereinbarungen.
- Sollen Grundschulden als Sicherheit herangezogen werden, benötigen wir Angaben zu Rangstelle, nomineller Höhe, Anschrift, Verkehrswert, Beleihungswert, Beleihungsgrenze, Wertansatz, Vorlasten und gleichrangigen Lasten.
- Bankübliche Unterlagen zur Bewertung der Sicherheiten.
- Erläuterung zum Gewinnabführungsvertrag.
- Weitere, von der Hausbank für die Kreditentscheidung genutzte Informationen, die einen Einfluss auf die Votierung hatten (zum Beispiel Due-Diligence-Reports) bzw. geeignete Darstellung der relevanten Sachverhalte.
- Wertende Stellungnahme zu aktuellen Kunden-/Lieferantenabhängigkeiten und Perspektive.
- Allgemeine Bankauskunft.
Unterlagen zum Verbleib bei der Hausbank
- Anlage De-minimis-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen, Formularnummer 600 000 0075
- Für Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und natürliche Personen: Einwilligungserklärung für Auskunfteianfragen, Formularnummer 600 000 0106
- Für jeden Antragsteller sowie bei unternehmensbezogener Antragstellung auch vom geschäftsführenden beziehungsweise persönlich haftenden Gesellschafter (KG, GmbH, GmbH & Co. KG) beziehungsweise von allen Gesellschaftern (GbR, OHG): Einwilligungserklärung für Auskunfteianfragen, Formularnummer 600 000 0106
- Selbsterklärung des Antragstellers zum Franchisevorhaben (vom Antragsteller ausgefüllte und unterschriebene Selbsterklärung, Formularnummer 600 000 0096)
- Für kleine Unternehmen gemäß Definition der Europäischen Union die Selbsterklärung zur Einhaltung dieser Definition (für verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0196; für nicht verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0095). Die Selbsterklärung verbleibt beim Finanzierungspartner.
Beschleunigte Risikoprüfung durch die KfW innerhalb von 5 Tagen: Fast Track
Die KfW bietet unter den folgenden Voraussetzungen eine beschleunigte Risikoprüfung (in der Regel innerhalb von maximal 5 Bankarbeitstagen, beginnend mit dem ersten Bankarbeitstag nach Eingang bei der KfW) an. Die gesamte Dauer der Kreditprüfung aus Sicht des Antragstellers kann darüber hinausgehen, da die Risikoprüfung durch die KfW nur einer von mehreren Prozessschritten ist.
Voraussetzungen
- Eigenrisiko der KfW: maximal 750.000 Euro (für den Antragsteller / die zugehörige Gruppe verbundener Kunden (GvK) inklusive des beantragten Kredits).
- Vollständiges Unterlagenpaket mit allen oben genannten Antragsunterlagen.
- Die nachfolgenden Kriterien („Positiv-Merkmale“) werden eingehalten:
- Die Kapitaldienstfähigkeit ist auf Basis Ihrer Berechnungen unter Berücksichtigung des neuen Vorhabens für den Antragsteller / ggf. die Gruppe auf der Grundlage von Ist-Zahlen gegeben.
- Die 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit (PD) für den Antragsteller / ggf. die Gruppe beträgt auf Basis Ihres Ratings maximal 1,20 %.
- Der Antragsteller / ggf. die Gruppe hat aktuell keine Liquiditätsschwierigkeiten, weist aktuell keinen signifikanten Umsatz-/Ertragsrückgang (i.d.R. maximal 10 %) und keine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage aus.
- Der Antragsteller / ggf. die Gruppe zeigt keine maßgeblichen Veränderungen im Gesellschafterkreis innerhalb der letzten 12 Monate vor oder mit Antragstellung; der Endkreditnehmer möchte im Rahmen des aktuellen Kreditantrags keine Unternehmensübernahme finanzieren.
- Der Anteil der drei wichtigsten Kunden am Gesamtumsatz des Antragstellers / ggf. der Gruppe beträgt maximal 60 %.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die KfW Ihnen nach erfolgter Risikoprüfung eine positive Kreditentscheidung mitteilen kann.
Was ist zu tun?
Bitte kennzeichnen Sie im Antragsprozess (Sofortbestätigung/Sofortzusage/Förderportal) den Antrag als Fast Track
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Hinweise
- Sollte die KfW zu der Einschätzung kommen, dass die
Fast Track
-Kriterien nicht erfüllt sind, werden wir den Finanzierungspartner entsprechend informieren und die Anforderung Sofortbestätigung/Sofortzusage außerhalb desFast Track
-Prozesses weiter bearbeiten. - Für die Förderwürdigkeitsprüfung sind ggf. weitere Unterlagen gemäß produktspezifischem Merkblatt notwendig.
- Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.