Mitarbeiter prüfen die Wasserqualität in einer Kläranlage

Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen und Nachhaltigkeitsrichtlinien

Die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen

Bei allen neuen Finanzierungen und Fördervorhaben findet die konzernweite Ausschlussliste der KfW Bankengruppe Anwendung. Um das Neugeschäft im Einklang mit dem Temperaturziel des Pariser Klimaabkommens zu gestalten und den konzernweiten Transformationsbeitrag systematisch zu stärken, hat die KfW zudem Paris-kompatible Sektorleitlinien für ausgewählte emissionsintensive Sektoren eingeführt. Zudem werden die zu finanzierenden Vorhaben einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) unterzogen.

Um die Förderzwecke der KfW Bankengruppe zu erfüllen und dabei gleichzeitig potenzielle negative Auswirkungen auf oder Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren, prüfen wir geplante Vorhaben in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie Export- und Projektfinanzierungen weltweit auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit; dies betrifft Vorhaben der KfW Entwicklungsbank, der DEG und der KfW IPEX-Bank. Ebenso unterliegen alle Projekte des KfW-Rohstofffonds einer USVP. Zur Durchführung der USVP wenden wir etablierte internationale Standards an, wie bspw. die Environmental and Social Standards (ESS) der Weltbank, die Equator Principles oder die Performance Standards der International Finance Corporation (IFC PS), so wie es in den spezifischen Nachhaltigkeitsrichtlinien festgelegt ist (siehe unten).

Die USVP beginnt mit einem Screening nach möglichen Umwelt- und Sozialrisiken und -auswirkungen des Vorhabens. Das Ergebnis ist eine Einstufung in eine Umwelt- und Sozialrisikokategorie, welche Umfang und Tiefe der USVP vorgibt. Für Vorhaben mit hohen und erheblichen Umwelt- und Sozialrisiken, kann, je nach Geschäftsfeld, auch eine unabhängige Prüfung durch einen Consultant, eine sog. Environmental und Social Due Diligence (ESDD), erforderlich sein. Ergibt die ESDD, dass nationale oder internationale Umwelt- und Sozialstandards noch nicht eingehalten werden, so legen wir Maßnahmen zur Behebung der identifizierten Lücken fest. Die Umsetzung dieser Maßnahmen, ihre Überprüfung und die regelmäßige Berichterstattung vereinbaren wir vertraglich mit den entsprechenden Partnern. Umwelt- und Sozialsachverständige werden bereits beim Screening und sowohl bei der Prüfung als auch bei der Umsetzung und Projektüberwachung zur Bewertung und dem Management von Umwelt- und Sozialrisiken eingebunden. Vorhaben, die voraussehbar zu untragbaren ökologischen oder sozialen Belastungen führen, die nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert oder abgemildert werden können, sind von einer Finanzierung ausgeschlossen.

Die KfW-Geschäftsfelder „Mittelstandsbank & Private Kunden“ sowie „Individualfinanzierung & Öffentliche Kunden“ haben für sämtliche Fördervorhaben ein abgestuftes Prüfverfahren im Hinblick auf Umwelt- und Sozialrisiken etabliert – in Abhängigkeit von Investitionsland und Risikogehalt der finanzierten Vorhaben. Dieses Vorgehen orientiert sich an international üblichen Vorgehensweisen.

Das Vorgehen der KfW Capital umfasst sowohl die Prüfung des Fondsmanagements sowie der dort etablierten Investmentprozesse entlang festgelegter ESG-Kriterien als auch ein regelmäßiges Monitoring mittels abgefragter ESG-Daten auf Ebene der Fonds sowie der entsprechenden Portfoliounternehmen.

Vorgaben zu Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen: Nachhaltigkeitsrichtlinien

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