Menschenrechtserklärung
Die "Grundsatzerklärung der KfW und ihrer Tochterunternehmen zu Menschenrechten und zu ihrer Menschenrechtsstrategie" löst die seit 2008 bestehende Menschenrechtserklärung ab und wird damit den gewachsenen Ansprüchen der internen und externen Stakeholder der KfW sowie den Anforderungen des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gerecht. Aus Sicht der KfW kann ihr Ziel, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern, nur erreicht werden, wenn dies mit der effektiven Einhaltung, Umsetzung und Förderung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte einher geht. Die Erklärung legt die hierzu existierenden Ansätze der KfW zum Schutz der Menschenrechte in Governance, Bankbetrieb, Beschaffungen und im Bankgeschäft sowie ihrer Berücksichtigung in Beschwerdemechanismen, Wirksamkeitskontrollen und in der Berichterstattung umfassend dar.
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