Hände halten Tablet auf einem Tisch. Auf dem Tablet ist die Login Maske für die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag zu sehen.

    Bestätigung erstellen

    Sie möchten als einge­tragene Expertin bzw. Experte für Energie­effiienz aus der Experten­liste für die Förder­programme des Bundes eine (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) oder eine (gewerbliche) Bestätigung nach Durch­führung (BnD/gBnD) erstellen? Hier finden Sie den Zugang zur jeweiligen Anwendung sowie technische Hilfe­stellung und Dokumente zum Down­load.

    Hinweis: Eine vorliegende BzA ist nicht gleich­bedeutend mit einer Antrag­stellung für einen Zuschuss. Der Zuschuss­antrag muss explizit durch die jeweilige Eigentümerin bzw. Eigentümer der Immobilie gestellt werden.

    Hinweis für Fach­unter­nehmerinnen und Fach­unternehmer: Unter folgendem Link erhalten Sie speziell für Sie aufbereitete Informationen zur Erstellung von Online-Bestätigungen (BzA, BnD) für die Produkte zur Heizungs­förderung.

    Hinweis

    Neue gBzA für KfW-Energie­effizienz­programm - Produktions­anlagen/-prozesse (292)

    Zum 24.10.2024 stellen wir im gBzA-Center auf die neue gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) für das KfW-Energie­effizienz­programm - Produktions­anlagen/-prozesse (292) um. Nach der Umstellung werden in Sofort­bestätigungen oder Sofort­zusagen nur noch gBzA-IDs verarbeitet, die am 24.10.2024 oder später erstellt wurden.

    Wichtiger Hinweis: Bis einschließlich 23.10.2024 erstellte gBzA-IDs können nur noch bis zu diesem Datum für die Beantragung von Sofort­bestätigungen oder Sofort­zusagen genutzt werden. Danach verlieren sie – unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeits­dauer – ihre Gültigkeit und müssen vom End­kreditnehmer neu erstellt werden.

    Weitere Informationen zum Produkt finden Sie unter www.kfw.de/292.

    Als Expertin oder Experte registrieren

    Voraussetzung für die Nutzung der Anwendungen ist eine Registrierung an der Energie­effizienz-Experten­liste für Förder­programme des Bundes.

    Sie sind noch nicht registriert? Dann können Sie dies hier erledigen. Klicken Sie dazu auf der linken Seite unter Eintragungen auf den Button Registrierung.

    Daten für die Anmeldung

    Als Login-Daten für die jeweilige Anwendung verwenden Sie bitte den Benutzer­namen und das Pass­wort, dass Sie sich bei der Anmeldung an der Energie­effizienz-Experten­liste vergeben haben. Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System sowohl JavaScript ausgeführt als auch Cookies aktiviert werden können.

    Hinweis: Sie sind nicht als Expertin oder Experte gelistet? Dann wenden Sie sich bitte unter der kosten­freien Service­nummer 0800 539 9002 an das Infocenter der KfW. Wir sind Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr für Sie da.

    Gültigkeit der BzA / BnD

    Jede BzA bzw. BnD erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID bzw. BnD-ID), die 6 bzw. 12 Monate gültig ist.

    Bestätigungen für Nichtwohngebäude

    Produktliste

    Mit der Anwendung erstellen Sie die not­wendige "gewerb­liche Bestätigung zum Antrag (gBzA)" oder eine „modell­basierte gewerbliche Bestätigung zum Antrag (mgBzA)" für folgende Produkte:

    • BEG - Nichtwohngebäude (263)
    • BEG - Kommunen - für Nichtwohn­gebäude (264, 464)
    • Heizungs­förderung für Kommunen - Nichtwohn­gebäude (422)
    • Heizungs­förderung für Unternehmen - Nichtwohn­gebäude (522)
    • Klima­freundlicher Neubau Nichtwohn­gebäude (299)
    • Klima­freundlicher Neubau Nichtwohn­gebäude - Kommunen Zuschuss (499)
    • Klima­freundlicher Neubau im Niedrig­preis­segment - Nicht­wohn­gebäude (596)
    • Natürlicher Klima­schutz in Kommunen (444)

    Hinweis

    • Zu den BEG-Produkten: Bei den Produkten 263, 264 und 464 ist die Auswahl "Neubau" im Prüf­tool nur noch für die Erstellung einer Änderungs-BzA bei Bestands­zusagen zulässig.
    • Bitte beachten Sie, dass die "Bestätigung nach Durch­führung" im Programm 444 nur über den Bereich "Bestätigung zum Antrag (gBzA)" zu erreichen ist.
    • Zur modell­basierten gewerb­lichen Bestätigung zum Antrag (mgBzA): Allgemeine Nutzungs- und Bedienungs­hinweise für die Bestätigung finden Sie hier.

    Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD)

    Nach Abschluss der Arbeiten erstellen Sie mit dieser Anwendung auch die "gewerb­liche Bestätigung nach Durch­führung (gBnD)".

    BzA für Wohngebäude

    Login BzA für Wohngebäude

    Eine erfolg­reich erstellte Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der Nach­weis, dass die ener­getischen Kenn­werte Ihrer Effizienz­haus­planung plausibel sind. Auf dieser Grund­lage kann ein Förder­antrag für dieses Vorhaben gestellt werden.

    Während der Daten­eingabe werden die ener­getischen Kenn­werte auf Plausi­bilität geprüft. Bei Fehlern oder Anwendungs­fragen erhalten Sie ziel­gerichtete Hinweise.

    Produktliste

    Mit der Anwendung können Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) für folgende Produkte erstellen:

    • BEG - Wohngebäude (261)
    • BEG - Kommunen - für Wohn­gebäude (264, 464)
    • Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohngebäude (458)
    • Heizungs­förderung für Unter­nehmen - Wohn­gebäude (459)
    • Heizungs­förderung für Kommunen - Wohn­gebäude (422)
    • Klima­freundlicher Neubau - Wohn­gebäude (297, 298)
    • Klima­freundlicher Neubau - Kommunen Zuschuss - Wohn­gebäude (498)
    • Klima­freundlicher Neubau im Niedrig­preis­segment - Wohn­geäude (296)
    • Wohn­eigentum für Familien (300)
    • Jung kauft Alt (Wohn­eigentum für Familien - Bestands­erwerb) (308)

    Hinweis zu den BEG-Produkten: Bei den Produkten 261, 264 und 464 ist im Prüf­tool die Auswahl "Neubau" nur noch für die Erstellung einer Änderungs-BzA bei Bestands­zusagen zulässig.

    BnD für Wohngebäude

    Login BnD für Wohngebäude

    Hinweise zur Anwendung und zur Erstellung einer Bestätigung nach Durch­führung (BnD) für die Produkte zur Bundes­förderung für effiziente Gebäude - Wohn­gebäude (BEG) (261, 262, 461) und zu Energie­effizient Bauen und Sanieren (EBS) (151, 152, 153, 430, 431, 433) finden Sie im nach­folgenden Dokument:

    Infoblatt - Bestätigung nach Durch­führung


    Eine erfolgreich erstellte BnD ist der Nachweis, dass das Vorhaben gemäß den Angaben in der Bestätigung zum Antrag (BzA) durchgeführt wurde.

    Produktliste

    Mit dieser Version erstellen Sie die Bestätigung nach Durch­führung (BnD) für folgende Produkte:

    • BEG - Kommunen (264, 464) - für Wohngebäude
    • BEG - Wohn­gebäude (261, 262)
    • BEG - Wohn­gebäude Zuschuss (461)
    • Energie­effizient Bauen (153)
    • Energie­effizient Bauen und Sanieren - Baubegleitung (431)
    • Energie­effizient Bauen und Sanieren - Brennstoff­zellen­heizung (433)
    • Energie­effizient Sanieren - Kredit (151, 152)
    • Energie­effizient Sanieren - Investitions­zuschuss (430)
    • Heizungs­förderung für Privat­personen - Wohn­gebäude (458)
    • Klima­freundlicher Neubau - Wohn­gebäude (297, 298)
    • Wohn­eigentum für Familien (300)

    Hinweise zur Bearbeitung

    Die Angabe der BzA-ID verein­facht das Erstellen der BnD: Alle relevanten Daten zum Vorhaben, dem Investitions­objekt und zum Antrag­steller werden mit den Daten aus der BzA vor­belegt und geprüft.

    Wenn Abweichungen bei einem Vor­haben eine neue BzA erfordern, dann klicken Sie auf der Seite Durch­führungs­bestätigung den Button "BzA erstellen". Sie werden auf die zum ursprüng­lichen Erstellungs­zeit­punkt gültige Version der BzA geführt und eingeloggt. Jetzt können Sie die neue BzA erstellen und über den Link "Link zur BnD" die Bearbeitung abschließen. Bei Fehlern und Anwendungs­fragen erhalten Sie ziel­gerichtete Hinweise.

    Weitere Informationen

    Häufige Fragen

    Antragstellung

    Kombination mit anderen Förderprodukten

    Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung (BzA / BnD)

    Förderfähige Heizungen

    Lieferungs- und Leistungsvertrag

    Eigenleistung

    Klimageschwindigkeitsbonus