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Auf dem Weg zur KfW-Förderung sind Sie ein wichtiger Ansprechpartner für Ihre Kundinnen und Kunden. Damit Sie bei unseren Förderprodukten stets auf dem Laufenden sind, unterstützen wir Sie gezielt mit Informationen und Anwendungen speziell für Finanzierungspartner.
Wir haben den Bereich der Finanzierungspartner umstrukturiert und die Start- und Einstiegsseiten übersichtlicher gestaltet.
Sie können sich nun auf der obersten Ebene der Navigation am jeweiligen Vertriebsstatus orientieren. Neben diesen Kernbereichen haben Sie Zugriff auf weitere wichtige Inhalte.
Hinweis: Ihre Lesezeichen und Favoriten werden automatisch auf die Seiten in der neuen Struktur weitergeleitet - es besteht von Ihrer Seite kein Anpassungsbedarf.
Ab 24.10.2024 kann die neue gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) für das KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292) im gBzA-Center erstellt werden.
Bitte beachten Sie: IDs der aktuellen gBzA werden mit Datum der Umstellung auf die neue gBzA ungültig und müssen bei Bedarf neu erstellt werden.
Bis einschließlich 23.10.2024 erstellte gBzA-IDs können nur noch bis zu diesem Datum für die Beantragung von Sofortbestätigungen oder Sofortzusagen genutzt werden. Danach verlieren sie – unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeitsdauer – ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen zum Produkt finden Sie unter www.kfw.de/292.