Tischler an einerin einer Schreinerei arbeitet an einer Bandschleifmaschine (tischlerei,schreiner,holz,bearbeitung,schleifen,schleifpapier,bandschleifmaschine, gerät,arbeitenbearbeiten,bauen)

Heizungsförderung

    Bestätigung zum Antrag erstellen (BzA)

    Sie sind als Fachunternehmerin oder Fachunternehmer bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) registriert und wollen nun eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen? Hier finden Sie den Zugang zur Anwendung sowie technische Hilfestellung und Dokumente zum Download.

    Für folgende Produkte können Sie eine BzA erstellen

    • BEG - Wohngebäude (261)
    • BEG - Kommunen (264, 464) - für Wohn­gebäude
    • BEG - Heizungs­förderung für Privat­personen - Wohn­gebäude (458)
    • Heizungs­förderung für Unternehmen – Wohn­gebäude (459)
    • Heizungs­förderung für Kommunen – Wohn­gebäude (422)

    Hinweis zu den Produkten 261, 264 und 464: Die Auswahl "Neubau" im Prüf­tool ist nur noch für die Erstellung einer Änderungs-BzA bei Bestands­zusagen zulässig.

    Gewerbliche Bestätigungen (gBzA) bei Nichtwohngebäuden

    Bei Nichtwohn­gebäuden können Sie ab sofort für folgende Förder­produkte so­genannte gewerbliche Bestätigungen zum Antrag (gBzA) erstellen:

    • Heizungs­förderung für Unternehmen – Nicht­wohn­gebäude (522)
    • Heizungs­förderung für Kommunen – Nicht­wohn­gebäude (422)

    Bestätigung erstellen

    Im ersten Schritt erfassen Sie in der Bestätigung zum Antrag die genauen Angaben zum Gebäude und zum geplanten Vorhaben Ihrer Kundin oder Ihres Kunden. Hierfür ist in der Anwendung die Förderung „BEG Wohn­gebäude - Heizungs­förderung“ auszuwählen. Anschließend erfassen Sie folgende Informationen in der Anwendung:

    • die Art der alten Heizungs­anlage
    • Details zur neuen Heizungs­anlage
      Sollte später eine andere Heizung eingebaut werden, kann dies bei der Erstellung der Bestätigung nach Durch­führung (BnD) dokumentiert werden. Eine Änderung der bestehenden Zusage ist nicht notwendig. Bei einem Wechsel der Anlagen­technik können gegebenen­falls beantragte Boni später entfallen (siehe nächsten Punkt).
    • Angabe zur Inanspruch­nahme der einzelnen Boni
      Geben Sie hier alle Boni (Klima­geschwindig­keits­bonus, Effizienz­bonus, Emissions­minderungs­zuschlag) an, für die die Förder­voraus­setzungen erfüllt sind. Eine nach­trägliche Bean­tragung einzelner Boni ist nicht möglich.
    • Angaben zu den geplanten förder­fähigen Kosten
      Berücksichtigen Sie hier die Kosten aller Gewerke (einschließlich der Kosten für Umfeld­maßnahmen), die bei einem Heizungs­austausch aktiv sind. Geben Sie die Brutto­werte an. Bitte beachten Sie bei der Angabe der Kosten in der BzA, dass eine nach­trägliche Erhöhung der angegebenen Kosten nicht möglich ist.
    • Angabe der Investitions­adresse
      Geben Sie hier die voll­ständige und korrekte Adresse an, an der die Maßnahme durch­geführt werden soll.
      Hinweis: Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Eingabe der Haus­nummer:
      • die maximale Länge der Haus­nummer = 9 Zeichen
      • zulässige Zeichen sind = a - z, 0 - 9, Binde­strich, Schräg­strich
      • bei Hausnummern mit einem Leer­zeichen bitten wir Sie wie folgt vorzugehen:
        Hausnummer Bitte erfassen als
        28 1/328a
        28 2/328b
        28 3/328c
        Bitte den Buchstaben der Haus­nummer ohne Leer­zeichen hinter die Haus­nummer schreiben.

    Auf Grund­lage der erfolgreich erstellten Bestätigung zum Antrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde den Förder­antrag für das Vorhaben stellen. Jede BzA erhält eine ein­deutige Identifikations­nummer (BzA-ID) und ist 6 Monate gültig.

    Hinweise zur Erstellung

    • Als Login-Daten verwenden Sie bitte Benutzer­name und Pass­wort Ihres dena-Accounts. Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript aus­geführt und Cookies aktiviert werden können.
    • Achten Sie auf voll­ständige und korrekte Angaben, damit Ihre Kundin oder Ihr Kunde die optimale Förderung erhält.
    • Die vorliegende Bestätigung zum Antrag ist nicht gleich­bedeutend mit einer Antrag­stellung für einen Zuschuss. Die Antrag­stellung für den Zuschuss muss durch die jeweilige Eigen­tümerin bzw. dem Eigen­tümer der Immobilie selbst erfolgen. Eine Antrag­stellung durch Sie als Fach­unter­nehmerin oder Fach­unter­nehmer ist nicht zulässig.