Tischler in einer Schreinerei arbeitet an einer Bandschleifmaschine (tischlerei,schreiner,holz,bearbeitung,schleifen,schleifpapier,bandschleifmaschine, gerät,arbeitenbearbeiten,bauen)

Heizungsförderung

    Gewerbliche Bestätigungen erstellen (gBzA)

    Sie sind als Fach­unternehmen bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) registriert und wollen nun eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellen? Hier finden Sie den Zugang zur Anwendung sowie technische Hilfestellung und Dokumente zum Download.

    Anwendung

    Erstellen Sie hier eine gewerbliche Bestätigung und liefern Sie damit den Nach­weis, dass die Angaben plausibel sind. Auf dieser Grund­lage kann ein Förder­antrag für dieses Vorhaben gestellt werden.

    Login gBzA für Nichtwohn­gebäude

    Für folgende Produkte können Sie eine gBzA erstellen

    • Heizungs­förderung für Unternehmen – Nicht­wohngebäude (522)
    • Heizungs­förderung für Kommunen – Wohn- und Nicht­wohn­gebäude (422): nur für Nicht­wohn­gebäude

    Bestätigungen erstellen

    Über die Anwendung können Sie gewerbliche Bestätigungen zum Antrag (gBzA) und später auch gewerbliche Bestätigungen nach Durchführung (gBnD) erstellen.

    Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)

    In der gBzA machen Sie genaue Angaben zum Gebäude und zum geplanten Vorhaben Ihrer Kundin oder Ihres Kunden:

    • Angaben zu den geplanten förder­fähigen Kosten
      Berücksichtigen Sie hier die Kosten aller Gewerke (einschließlich der Kosten für Umfeld­maßnahmen). Geben Sie die Brutto­werte an. Bitte beachten Sie bei der Angabe der Kosten in der gBzA, dass eine nach­trägliche Erhöhung der angegebenen Kosten nicht möglich ist.
    • Angabe zur Inanspruch­nahme der einzelnen Boni
      Geben Sie hier alle Boni (Klima­geschwindig­keits­bonus, Effizienz­bonus, Emissions­minderungs­zuschlag) an, für die die Förder­voraus­setzungen erfüllt sind. Eine nach­trägliche Bean­tragung einzelner Boni ist nicht möglich.
    • Angabe der Investitions­adresse
      Geben Sie hier die voll­ständige und korrekte Adresse an, an der die Maßnahme durch­geführt werden soll.

    Auf Grund­lage der erfolgreich erstellten gBzA kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde den Förder­antrag für das Vorhaben stellen. Jede gBzA erhält eine ein­deutige Identifikations­nummer (gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.

    Hinweise zur Erstellung

    • Als Login-Daten verwenden Sie bitte Benutzer­name und Pass­wort Ihres dena-Accounts. Sie sind nicht als Expertin oder Experte gelistet? Dann wenden Sie sich bitte unter der kosten­freien Service­nummer 0800 539 9002 an das Infocenter der KfW. Wir sind Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr für Sie da.
    • Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript aus­geführt und Cookies aktiviert werden können.
    • Achten Sie auf voll­ständige und korrekte Angaben, damit Ihre Kundin oder Ihr Kunde die optimale Förderung erhält.
    • Die vorliegende gewerbliche Bestätigung zum Antrag ist nicht gleich­bedeutend mit einer Antrag­stellung für einen Zuschuss. Die Antrag­stellung für den Zuschuss muss durch die jeweilige Eigen­tümerin bzw. dem Eigen­tümer der Immobilie selbst erfolgen. Eine Antrag­stellung durch Sie als Fach­unternehmen ist nicht zulässig.