Tischler an einerin einer Schreinerei arbeitet an einer Bandschleifmaschine (tischlerei,schreiner,holz,bearbeitung,schleifen,schleifpapier,bandschleifmaschine, gerät,arbeitenbearbeiten,bauen)

Heizungsförderung

    Ablauf einer Antragstellung für eine Heizungsförderung

    Für Ihre Kund­innen und Kunden erfüllen Sie eine wichtige Aufgabe auf dem Weg zum Zuschuss:

    1. Wenn Sie Einzel­maß­nahmen im Bereich der Heizungs­technik begleiten möchten, benötigen Sie einen Zugang zum Prüf­tool der KfW. Im Prüf­tool werden alle relevanten Angaben zur geplanten Maß­nahme erfasst. Für jeden Zuschussantrag sind eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und nach Abschluss der Maß­nahme eine „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) zu erstellen.
    2. Dazu registrieren Sie sich zunächst als Fachunternehmerin oder Fachunternehmer im Portal der Deutsche Energie-Agentur dena.
    3. Schließen Sie mit Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden einen Lieferungs- oder Leistungs­vertrag mit auf­schiebender / auf­lösender Bedingung für die neue, förder­fähige Heizung ab. Nutzen Sie dafür gern unsere Muster­formulierungen. Geben Sie im Vertrag auch das voraus­sichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme an, z. B. Oktober 2024 oder 01.12.2024 oder im Jahr 2025.
    4. Erstellen Sie über die Anwendung Prüftool/Bestätigung zum Antrag eine "Bestätigung zum Antrag" für die neue Heizungs­anlage.
    5. Ihre Kundin oder ihr Kunde stellt auf Grundlage der von Ihnen erstellten BzA einen Antrag für die Heizungs­förderung im Kunden­portal "Meine KfW", lädt dabei den Lieferungs- oder Leistungs­vertrag hoch und kann danach das Vorhaben umsetzen.
    6. Nach Abschluss der Maß­nahme erfassen Sie im Prüftool die Daten zum tatsächlich um­gesetzten Vorhaben in der Bestätigung nach Durch­führung (BnD).
    7. Mit Erhalt der BnD-ID und einer erfolgreichen Identifizierung kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde die ent­sprechenden Nachweise im Kunden­portal "Meine KfW" hochladen (Rechnungen, Melde­bestätigungen, Grundbuch­auszug, Einkommen­steuer­bescheide - je nach beantragten Boni).
    8. Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss an Ihre Kundin oder Ihren Kunden ausgezahlt.

    Hinweis

    Eine Antragstellung durch Sie als Fach­unternehmen ist nicht zulässig. Die Eigen­tümerin bzw. der Eigen­tümer der Immobilie beantragt den Zuschuss selbst über das Kunden­portal "Meine KfW".

    Der Start der Antrag­stellung für die Heizungs­förderung erfolgt gestaffelt. Detaillierte Informationen zu den Start­terminen und den jeweiligen Förder­produkten finden Sie unter www.kfw.de/Heizung