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Sie sind als Fachunternehmerin oder Fachunternehmer bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) registriert und wollen nun eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen? Hier finden Sie den Zugang zur Anwendung sowie technische Hilfestellung und Dokumente zum Download.
Hinweis zu den Produkten 261, 264 und 464: Die Auswahl "Neubau" im Prüftool ist nur noch für die Erstellung einer Änderungs-BzA bei Bestandszusagen zulässig.
Bei Nichtwohngebäuden können Sie ab sofort für folgende Förderprodukte sogenannte gewerbliche Bestätigungen zum Antrag (gBzA) erstellen:
Im ersten Schritt erfassen Sie in der Bestätigung zum Antrag die genauen Angaben zum Gebäude und zum geplanten Vorhaben Ihrer Kundin oder Ihres Kunden. Hierfür ist in der Anwendung die Förderung „BEG Wohngebäude - Heizungsförderung“ auszuwählen. Anschließend erfassen Sie folgende Informationen in der Anwendung:
Auf Grundlage der erfolgreich erstellten Bestätigung zum Antrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde den Förderantrag für das Vorhaben stellen. Jede BzA erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (BzA-ID) und ist 6 Monate gültig.