Zuschuss Nr.459Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • für Unter­nehmen und Contrac­toren, die Investitions­maß­nahmen in be­stehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land durch­führen
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Erhalten Sie den Zuschuss?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Wichtige Hinweise zum Vorhabensbeginn

Bitte beachten Sie: Seit dem 01.09.2024 ist der Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort zu stellen.

Um sicher­zustellen, dass der Lieferungs- oder Leistungs­vertrag, der bei Antrags­tellung eingereicht werden muss, nicht zu einem vorzeitigen Vorhabens­beginn führt, muss er verpflichtend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förder­zusage enthalten. Nutzen Sie dafür gerne unsere Muster­formulierungen. Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen durch die nach­trägliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung ist nicht zulässig. Aus dem Vertrag muss sich zudem das voraus­sichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben.

Sie erhalten den Effizienz­bonus für effiziente, elektrisch an­getriebene Wärme­pumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärme­pumpen bei bivalenten Kombi- und Kompakt­geräten. Voraus­setzung ist, dass Sie als Wärme­quelle Wasser, das Erd-reich oder Ab­wasser nutzen oder ein natürliches Kälte­mittel ein­setzen.

Sie erhalten den Emissions­minderungs­zuschlag, wenn Sie Bio­masse­anlagen errichten, die nach­weislich den Emissions­grenz­wert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird un­abhängig von der Höchst­grenze der förder­fähigen Gesamt­kosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Emissions­minderungs­zuschlag be­antragen, reduzieren sich die förder­fähigen Gesamt­kosten für die Grund- und Bonus­förderung um pauschal 2.500 Euro. Die förder­fähigen Gesamt­kosten müssen nach Abzug mindestens 300 Euro (brutto) betragen.

Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht an­rechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merk­blatt Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohn­gebäude.

Wohn­einheiten sind in einem ab­geschlossenen Zusammen­hang liegende und zu dauer­haften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haus­halts ermög­lichen (eigener abschließ­barer Zu­gang, Zimmer, Küche/Koch­nische und Bad/WC). Als Wohn­einheiten in Wohn-, Alten- und Pflege­heimen gelten die Appartements bzw. Wohn­schlaf­räume der Bewohnenden. Küche und Bad können außerhalb dieser Wohn­einheiten liegen. In Heimen ist somit für alle Wohn­einheiten ein Zu­gang zu Küche, Bade­zimmer und Toilette aus­reichend. Abweichend davon ist in Pflege­heimen der Zugang zu einer Küche nicht erforderlich.

Die Vertretungs­berechtigung ist anhand von Register­auszügen nach­zuweisen. Diese sind bei Nachweis­einreichung hochzuladen. Ist ein Unter­nehmen nicht in einem öffent­lichen Register geführt, so ist die in den Gesellschafts­verträgen bzw. Satzungen ge­regelte Vertretungs­berechtigung nach­zuweisen.

Dabei handelt es sich um ein Formular, das Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer für Sie ausfüllt, nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben.