Kredit Nr.523Bundesförderung für effiziente GebäudeEinzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • bis zu 5 Mio. Euro Kredit je Vorhaben
  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Wichtige Hinweise zum Vorhabensbeginn

Für Vorhaben, die ab dem 01.09.2024 begonnen werden, muss der Antrag vor Vorhabens­beginn gestellt werden. Um sicher­zustellen, dass der Lieferungs- oder Leistungs­vertrag, der bei Antrags­tellung eingereicht werden muss, nicht zu einem vorzeitigen Vorhabens­beginn führt, muss er verpflichtend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förder­zusage enthalten. Nutzen Sie dafür gerne unsere Muster­formulierungen. Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen durch die nach­trägliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung ist nicht zulässig. Aus dem Vertrag muss sich zudem das voraus­sichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben.

Bitte beachten: Ab dem 01.09.2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten vor Ort zu stellen.

Kosten, die für die Förderung anrechen­bar sind, nennen wir „förderfähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude.

Wir berechnen dann 0,15 % pro Monat für noch nicht abge­rufene Kreditbeträge.

Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird. Die Vorfälligkeits­entschädigung entschädigt Ihren Finanzierungs­partner dafür, dass ihm Zins­einnahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungs­partner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kredit­zins­satz und das aktuelle Zinsniveau.

Angebot über die Verlängerung des Darlehensvertrages

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bauspar­kasse oder Versicherung. Sie können Ihren Antrag auch bei einem Finanz­vermittler stellen – er wickelt die Antrag­stellung über einen Finanzierungs­partner für Sie ab.

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse, Genossen­schafts­bank, Bauspar­kasse oder Versicherung. Sie können Ihren Antrag auch bei einem Finanz­vermittler stellen – er wickelt die Antrag­stellung über einen Finanzierungs­partner für Sie ab.

Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird. Die Vorfälligkeits­entschädigung entschädigt Ihren Finanzierungs­partner dafür, dass ihm Zins­einnahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungs­partner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kredit­zins­satz und das aktuelle Zinsniveau.

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