Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) fördern wir Ihre Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Maßnahmen gemäß der EU-Taxonomie (EU-weites Klassifizierungssystem für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften) umsetzen.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Leasingfinanzierung
- entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, dazu zählen zum Beispiel käuflicher Erwerb, Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern oder Vermögensübertragungen im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.