Neubau und Sanierung

Vorhaben prüfen und bestätigen

Sie wollen ein Bau- oder Sanierungs­vorhaben auf seine Förder­fähigkeit prüfen? Dann erstellen Sie hier die (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag (BzA / gBzA) oder die (gewerbliche) Bestätigung nach Durchführung (BnD / gBnD) - sofern Sie bereits als Energie­effizienz-Expertin / -Experte oder als Fach­unter­nehmen registriert sind.

Erstellung der Bestätigung zum Antrag ((g)BzA) vorüber­gehend gestoppt – Umstellungs­phase gestartet – Neue Förder­bedingungen ab 21.07.2026

In Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gilt mit sofortiger Wirkung:

Vorübergehend können für alle Produkte der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) (261, 263, 358, 359, 458, 459, 522, 523) sowie für die Produkte Wohn­eigentum für Familien Neubau (300) und Gewerbe zu Wohnen (266) keine neuen Bestätigungen zum Antrag sowie keine Anpassungen für bestehende BzA’s im Rahmen der BnD-Einreichung erstellt werden.

Bitte beachten Sie die Informa­tionen zur Umstellungs­phase, Stichtags­regelung und die neuen Förder­bedingungen ab 21.07.2026.

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Hinweis

  • Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann im nächsten Schritt
    • mit der (gewerb­lichen) Bestätigung zum Antrag die KfW Förder­ung und
    • mit der (gewerb­lichen) Bestätigung nach Durch­führung die Aus­zahlung / Gut­schrift der Förder­ung beantragen.
  • Eine vorliegende (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag ist nicht gleichbedeutend mit einer Antragstellung für einen Zuschuss.
  • Achten Sie auf vollständige und korrekte Angaben, damit Ihre Kundin oder Ihr Kunde die optimale Förderung erhält.