Neubau und Sanierung
Vorhaben prüfen und bestätigenSie wollen ein Bau- oder Sanierungsvorhaben auf seine Förderfähigkeit prüfen? Dann erstellen Sie hier die (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag (BzA / gBzA) oder die (gewerbliche) Bestätigung nach Durchführung (BnD / gBnD) - sofern Sie bereits als Energieeffizienz-Expertin / -Experte oder als Fachunternehmen registriert sind.
In Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gilt mit sofortiger Wirkung:
Vorübergehend können für alle Produkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (261, 263, 358, 359, 458, 459, 522, 523) sowie für die Produkte Wohneigentum für Familien Neubau (300) und Gewerbe zu Wohnen (266) keine neuen Bestätigungen zum Antrag sowie keine Anpassungen für bestehende BzA’s im Rahmen der BnD-Einreichung erstellt werden.