Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 21. März 2024)

Die KfW möchte ihren Webauftritt barrierefrei machen. Die Rechts­grundlagen dafür sind:

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0

Ein Webauftritt ist barrierefrei, wenn alle Inhalte

  • leicht wahrnehmbar,
  • gut bedienbar,
  • einfach verständlich und
  • robust bzw. kompatibel mit assistiven Technologien sind.

Ist der Webauftritt aktuell barrierefrei?

Unsere Internetseiten www.kfw.de und www.kfw-entwicklungsbank.de sind schon jetzt weitgehend barrierefrei, sie entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben der BITV 2.0. Einige Barrieren gibt es aber noch. Wir arbeiten laufend daran, diese Barrieren immer weiter abzubauen. Dabei werden wir von Barrierefreiheits-Experten unterstützt.

Sobald wir die aktuellen Inhalte überarbeitet haben, führen wir einen Test auf Barriere­freiheit nach BITV 2.0 durch. Das Ergebnis veröffentlichen wir dann hier an dieser Stelle.

Leichte Sprache (LS)

Erläuterungen zu wesentlichen Inhalten finden Sie bei uns in Leichter Sprache.

Deutsche Gebärdensprache (DGS)

Unser Video in Deutscher Gebärdensprache erklärt Menschen mit einge­schränktem Hör­vermögen wesent­liche Funk­tionen unseres Web­auftritts.

Wo gibt es noch Barrieren?

Bei PDF-Dateien:

  • Manche PDF-Dateien sind zum Teil nicht barrierefrei. Das betrifft vor allem Inhalte, die Sie als Kundin oder Kunde nicht für aktuelle Kredit- oder Zuschuss­anträge benötigen, und die vor dem Stichtag zur Barriere­freiheit am 23. September 2019 erstellt oder aktuali­siert wurden. Wir bitten zu entschul­digen, dass wir diese Dokumente nicht barriere­frei aufbereiten, da der Aufwand der Nach­bearbeitung nicht im Verhältnis zum Nutzen steht (unverhältnis­mäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG). Zudem liegen uns zum Teil Doku­mente, die von Dritten (z. B. anderen koope­rierenden Organisa­tionen, Projektpartnern u. a.) bereit­gestellt werden, leider nicht barriere­frei vor.
  • Vorübergehend auch bei neueren PDFs

Bei Microsites:

  • Die vorhandenen Microsites sind aktuell noch nicht komplett barrierefrei
    (zum Beispiel https://transparenz.kfw.de)

Bei Portalen:

  • Die vorhandenen Portale sind aktuell noch nicht komplett barrierefrei
    (zum Beispiel die KfW-Jobbörse, das Online-Kreditportal oder Meine KfW)

Bei einzelnen Elementen:

  • Chatbots sind nicht komplett barrierefrei
  • Untertitel von Videos fehlen noch teilweise
  • Bilder und grafische Bedienelemente haben nicht immer passende Alternativtexte
  • Kontraste von Texten und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend
  • Die Zoom-Funktionalität des Browsers kann zu Verzerrungen führen
  • Die Bedienung mit der Tastatur ist nicht zu 100 % gewährleistet
  • Formulare sind nicht ausreichend barrierefrei

Barrieren bitte melden!

Haben Sie noch eine Barriere entdeckt? Einen Inhalt, der schwer zu erfassen ist? Dann schicken Sie uns bitte eine kurze Nachricht und nennen Sie uns die betreffende Stelle. Bitte benutzen Sie dafür das Formular Barriere melden. Vielen Dank!

Schlichtungsverfahren

Fühlen Sie sich benachteiligt und meinen Sie, die Internet­seite www.kfw.de sei nicht barrierefrei? Sind Sie mit der Rück­meldung unzufrieden, die Sie über das Formular „Barriere melden“ erhalten haben? Dann können Sie sich an die Schlichtungs­stelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden:

Schlichtungsstelle nach BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

030 18 527 2805

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Was beachtet die KfW bei Barrierefreiheit?

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