Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 22. November 2024)
Die KfW möchte ihren Webauftritt barrierefrei machen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind:
Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0
Ein Webauftritt ist barrierefrei, wenn alle Inhalte
- leicht wahrnehmbar,
- gut bedienbar,
- einfach verständlich und
- robust bzw. kompatibel mit assistiven Technologien sind.
Ist der Webauftritt aktuell barrierefrei?
Unsere Internetseiten www.kfw.de und www.kfw-entwicklungsbank.de sind schon jetzt weitgehend barrierefrei, sie entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben der BITV 2.0. Einige Barrieren gibt es aber noch. Wir arbeiten laufend daran, diese Barrieren immer weiter abzubauen. Dabei werden wir von Barrierefreiheits-Experten unterstützt.
Sobald wir die aktuellen Inhalte überarbeitet haben, führen wir einen Test auf Barrierefreiheit nach BITV 2.0 durch. Das Ergebnis veröffentlichen wir dann hier an dieser Stelle.
Leichte Sprache (LS)
Erläuterungen zu wesentlichen Inhalten finden Sie bei uns in Leichter Sprache.
Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Unser Video in Deutscher Gebärdensprache erklärt Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen wesentliche Funktionen unseres Webauftritts.
Wo gibt es noch Barrieren?
Bei PDF-Dateien:
- Manche PDF-Dateien sind zum Teil nicht barrierefrei.
- Das betrifft vor allem Inhalte, die nicht für aktuelle rechtliche Abläufe oder aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden und die vor dem Stichtag zur Barrierefreiheit am 23. September 2019 erstellt oder aktualisiert wurden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir diese PDF-Dateien nicht barrierefrei aufbereiten, da der Aufwand der Nachbearbeitung nicht im Verhältnis zum Nutzen steht (unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG). Zudem liegen uns zum Teil Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen kooperierenden Organisationen, Projektpartnern u. a.) bereitgestellt werden, leider nicht barrierefrei vor.
- Vorübergehend auch bei neueren PDFs
Bei Microsites:
- Die vorhandenen Microsites sind aktuell noch nicht komplett barrierefrei
(zum Beispiel https://transparenz.kfw.de)
Bei Portalen:
- Die vorhandenen Portale sind aktuell noch nicht komplett barrierefrei
(zum Beispiel die KfW-Jobbörse, das Online-Kreditportal oder Meine KfW)
Bei einzelnen Elementen:
- Chatbots sind nicht komplett barrierefrei
- Untertitel von Videos fehlen noch teilweise
- Bilder und grafische Bedienelemente haben nicht immer passende Alternativtexte
- Kontraste von Texten und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend
- Die Zoom-Funktionalität des Browsers kann zu Verzerrungen führen
- Die Bedienung mit der Tastatur ist nicht zu 100 % gewährleistet
- Formulare sind nicht ausreichend barrierefrei
Barrieren bitte melden!
Haben Sie noch eine Barriere entdeckt? Einen Inhalt, der schwer zu erfassen ist? Dann schicken Sie uns bitte eine kurze Nachricht und nennen Sie uns die betreffende Stelle. Bitte benutzen Sie dafür das Formular Barriere melden. Vielen Dank!
Schlichtungsverfahren
Fühlen Sie sich benachteiligt und meinen Sie, die Internetseite www.kfw.de sei nicht barrierefrei? Sind Sie mit der Rückmeldung unzufrieden, die Sie über das Formular „Barriere melden“ erhalten haben? Dann können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden:
Schlichtungsstelle nach BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
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