Bericht des Verwaltungsrats
Sitzungen des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat mit seinen Ausschüssen hat die Geschäftsführung und die Vermögensverwaltung der KfW laufend überwacht. Die erforderlichen Beschlüsse über die Gewährung von Finanzierungen und die Durchführung sonstiger Geschäfte nach KfW-Gesetz und -Satzung wurden gefasst. Zu diesem Zweck kamen im Jahr 2020 der Verwaltungsrat, der Präsidial- und Nominierungsausschuss und der Vergütungskontrollausschuss jeweils dreimal, der Prüfungsausschuss viermal sowie der Risiko- und Kreditausschuss siebenmal – und aufgrund der Pandemie vorwiegend virtuell im Rahmen von Telefon- bzw. Videokonferenzen – zusammen.
In den Sitzungen nahm der Verwaltungsrat die Informationen des Vorstands über
- den Jahres- und Konzernabschluss der KfW 2019,
- die Geschäftstätigkeit und aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Geschäftsfeldern, inklusive KfW IPEX-Bank GmbH, DEG und KfW Capital,
- die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns im Allgemeinen und im Besonderen über sensitive Risikobereiche,
- bankenaufsichtliche Themen der KfW, aktuelle Abstimmungen mit den Bankenaufsichtsbehörden, die Einhaltung der regulatorischen Kapitalaforderungen, abgeschlossene und laufende Prüfungen, die hieraus abgeleiteten Maßnahmen sowie mögliche Auswirkungen künftiger regulatorischer Veränderungen,
- die gemeinsam mit dem BMWi aufgelegte Klimaschutzoffensive für den Mittelstand,
- den Stand zum Aufbau eines Fonds für Zukunftstechnologien,
- die Weiterentwicklung der KfW als transformative Förderbank für eine treibhausgasneutrale Zukunft,
- die digitale Agenda der KfW sowie deren Rolle als Förderer von Digitalisierung sowie Begleiter und Gestalter des digitalen Strukturwandels sowie
- die Auswirkungen des Corona-Virus und die ergriffenen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Hilfe der KfW
zur Kenntnis.
Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsrat auf der Grundlage der jeweiligen Berichterstattung des Vorstands zu den einzelnen Geschäftsfeldern mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten befasst:
- Hinsichtlich der Aktivitäten der Inlandsförderung stand zur Begrenzung der negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie insbesondere die Einführung des Sonderprogramms zur Corona-Hilfe im Vordergrund. So erreichten vom Bund garantierte Finanzierungsangebote zum Teil mit vollständiger Haftungsfreistellung die verschiedenen Zielgruppen, besonders aber den Mittelstand. Neben der Entwicklung und Inanspruchnahme dieser Finanzierungsangebote wurde der Verwaltungsrat auch über die Ausweitung der Start-up-Förderung und attraktive Konditionen bei Studienkrediten informiert.
- Mit Blick auf das Geschäftsfeld Förderung Entwicklungs- und Schwellenländer beriet der Verwaltungsrat über Schwerpunktthemen der Finanziellen Zusammenarbeit, darunter das Engagement der KfW in Afrika und pandemiebezogene Förderprogramme des BMZ.
- Hinsichtlich der KfW IPEX-Bank GmbH bzw. des Geschäftsfeldes Export- und Projektfinanzierung standen die Begleitung deutscher bzw. europäischer Investoren und Exporteure und die Auswirkungen der Pandemie, zum Beispiel durch Stundungen, im Mittelpunkt.
- Der Verwaltungsrat wurde regelmäßig über die Entwicklung des Kapitalmarktes und den Stand der Refinanzierung der KfW informiert. Durch Nutzung neuer Refinanzierungsquellen wie vor allem dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aber auch dem Instrument der „Gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte III“ (TLTRO III) über die Bundesbank wurde Mitte 2020 die Refinanzierung am Kapitalmarkt optimiert.
- Des Weiteren überwachte der Verwaltungsrat das Umwelt- und Nachhaltigkeitsengagement der KfW Bankengruppe und wurde über das Sustainable-Finance-Konzept der KfW informiert, welches die Aufnahme des Ziels der Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Lebensbedingungen weltweit in das Strategische Zielsystem der KfW beinhaltet.
Der Verwaltungsrat wurde in den Sitzungen sowie quartalsweise auch schriftlich über die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns, die Fördergeschäftsentwicklung und die Tätigkeit der Internen Revision informiert. Der Verwaltungsratsvorsitz bzw. seine Vertretung wurden auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen der Bank informiert.
Der Verwaltungsrat diskutierte die Schwerpunkte der Geschäftsstrategie und genehmigte die Planung für das Jahr 2021. Er nahm die mehrjährige Geschäftsstrategie, die Risikostrategie, die IT-Konzernstrategie und die IT-Strategie zur Kenntnis.
Der Verwaltungsrat beschloss zur Förderung digitaler Geschäftsprozesse auch eine Modernisierung der Satzung der KfW.
Jedes Verwaltungsratsmitglied ist verpflichtet, vor der Beschlussfassung den Vorsitzenden des Verwaltungsrats bzw. des jeweiligen Ausschusses über mögliche Interessenkonflikte zu informieren.
Im Berichtsjahr haben keine Verwaltungsratsmitglieder an weniger als der Hälfte der Verwaltungsratssitzungen teilgenommen. Dies gilt auch für den Präsidial- und Nominierungsausschuss, den Vergütungskontrollausschuss, den Prüfungsausschuss sowie den Risiko- und Kreditausschuss.
Mitglieder des Verwaltungsrats nahmen im Laufe des Jahres 2020 an drei Schulungsveranstaltungen und vier Einzelschulungen zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkundeerfordernisse gemäß Kreditwesengesetz teil.
Ausschüsse des Verwaltungsrats
Der Präsidial- und Nominierungsausschuss beriet in Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben über Vorstandsangelegenheiten, insbesondere Nachbesetzungsfragen, beschloss eine Anpassung der Vorstandsbezüge, aktualisierte Stellenprofile für Vorstandspositionen sowie eine interimistische Geschäftsverteilung aufgrund der seit Anfang November unbesetzten Vorstandsposition Markt Ausland. Zudem beschloss er weitere Verfahrensschritte bezüglich des Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien und zur Konkretisierung der grundsätzlichen geschäftspolitischen Ausrichtung der Strategischen Leitlinien der KfW für das Jahr 2021.
Des Weiteren wurde der Ausschuss zu bankenaufsichtlichen Themen, über die KfW Stiftung und Rechtsstreitigkeiten informiert. Er führte die Evaluierung der Organe der KfW durch und formulierte entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat.
Der Vergütungskontrollausschuss befasste sich mit Vergütungsfragen und den Berichten gemäß Institutsvergütungsverordnung. Er wurde über die jährliche Risikoanalyse zur Ermittlung der Risikoträgerinnen und Risikoträger informiert. Im Rahmen dieser Risikoanalyse hat die KfW als Einzelinstitut sowie auf Gruppenebene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts bzw. der Gruppe auswirken kann. Er überprüfte und bestätigte die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Zudem wurde über die gruppenweite Vergütungsstrategie und die Bemessungsgrundlagen der variablen Vergütung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten.
Der Risiko- und Kreditausschuss behandelte die nach KfW-Gesetz und -Satzung vorlagepflichtigen Kreditengagements und Beteiligungen, Organkredite, den Rahmen für die zur Refinanzierung der KfW erforderlichen Mittelaufnahmen sowie die für deren Absicherung notwendigen Swapgeschäfte und befasste sich mit der Risikolage und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Ferner wurde u.a. auf das Exposure der KfW in einzelnen Ländern, Regionen und Branchen, die Entwicklung und Bewertung politischer Risiken in relevanten Tätigkeitsbereichen, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Risikokultur, detailliert auf Stresstesting und Marktpreisrisiken einschließlich der Weiterentwicklung von deren Messung, mögliche Auswirkungen aktuell diskutierter regulatorischer Vorhaben, das Risikoprofil von Finanzierungen in bestimmten Sektoren sowie das Vergütungssystem, insbesondere im Hinblick auf die Institutsvergütungsverordnung, eingegangen. Mit der Berichterstattung über Schattenbankunternehmen setzte er sich auseinander. Umfassend behandelt wurden auch die aktuellen Corona-Entwicklungen und die Auswirkungen dieser auf die Risikolage der KfW. Auch die regulatorischen Kapitalanforderungen an die KfW und insbesondere die sich aus Basel IV ergebenden Anforderungen wurden wiederholt erörtert und diskutiert. Schließlich befasste sich der Ausschuss mit der Risikostrategie einschließlich der Kapitalplanung für die kommenden Geschäftsjahre.
Der Prüfungsausschuss befasste sich mit dem Rechnungslegungsprozess, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KfW, den Berichten der Internen Revision, der Compliance sowie dem Jahresabschluss der KfW Bankengruppe 2019. Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2021 sprach er entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat aus. Der Ausschuss hat die öffentliche Ausschreibung des Rahmenvertrags zur Abschlussprüfung für den KfW Konzern und dessen Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2022 bis 2025 mit einer Verlängerungsoption für das Geschäftsjahr 2026 begleitet. Er befasste sich anhand von Informationen des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Internen Revisionsystems. Zusätzlich befasste er sich mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, bestimmte Schwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung 2020 und setzte sich mit den ersten Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung 2020 (Teilprüfungsbericht I) auseinander. Der Ausschuss stimmte dem Prüfungsplan der Internen Revision für das Jahr 2021 zu. Er begleitete bankenaufsichtliche Themen und beschäftigte sich eingehend mit den Prüfungen der Bankaufsicht und den hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekten zur Behebung der Feststellungen.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.
Personalien
Herr Prof. Dr. Nagel schied auf eigenen Wunsch zum 31.10.2020 aus dem Vorstand aus. Der Verwaltungsrat dankt ihm für seine engagierte Tätigkeit.
Gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 KfW-Gesetz habe ich als Bundesminister der Finanzen für das Jahr 2021 den Vorsitz im Verwaltungsrat von meinem Kollegen Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, übernommen.
Neu in den Verwaltungsrat eingetreten sind zum 01.01.2020 Dr. André Berghegger, Ingeborg Esser, Albert Füracker, Johannes Kahrs und Alois Karl. Zum 31.03.2020 hat Dr. Florian Toncar sein Mandat niedergelegt, Michael Theurer ist zum 01.04.2020 in den Verwaltungsrat bestellt worden. Zum Jahresende 2020 schied Prof. Dr. Johannes-Jörg Riegler aus dem Verwaltungsrat aus. Der Verwaltungsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Mitarbeit.
Turnusgemäß sind zum 31.12.2020 ausgeschieden und wiederbestellt worden: Dr. Bruno Hollnagel und Michael Theurer (jeweils zum 01.01.2021) sowie Robert Feiger, Reiner Hoffmann, Stefan Körzell, Dr. Joachim Lang, Dr. Hans-Walter Peters und Helmut Schleweis (jeweils nach dem Berichtszeitraum zum 06.01.2021). Ebenfalls nach dem Berichtszeitraum zum 06.01.2021 ist neu in den Verwaltungsrat Rainer Neske eingetreten.
Jahresabschluss
Die für das Geschäftsjahr 2020 zum Abschlussprüfer bestellte Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der KfW sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des KfW Konzerns zum 31.12.2020 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Jahresabschluss und Lagebericht der KfW wurden nach den Vorschriften des HGB, Konzernabschluss und -lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der Sitzung am 24.03.2021 gemäß § 9 Absatz 2 KfW-Gesetz nach Empfehlung durch den Prüfungsausschuss genehmigt sowie den Konzernabschluss gebilligt.
Frankfurt am Main, 24. März 2021
Der Verwaltungsrat
Vorsitzender
Rechtlicher Hinweis:
Die Ausführungen dieses Online-Geschäftsberichts 2020 basieren auf dem Finanzbericht 2020 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2020 Widersprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanzbericht auf, hat der Finanzbericht 2020 der KfW Vorrang.
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