Bericht des Verwaltungsrats
Sitzungen des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat mit seinen Ausschüssen hat die Geschäftsführung und die Vermögensverwaltung der KfW laufend überwacht. Die erforderlichen Beschlüsse über die Gewährung von Finanzierungen und die Durchführung sonstiger Geschäfte nach KfW-Gesetz und -Satzung wurden gefasst. Zu diesem Zweck kamen im Jahr 2021 der Verwaltungsrat, der Präsidial- und Nominierungsausschuss und der Vergütungskontrollausschuss jeweils dreimal, der Prüfungsausschuss zweimal sowie der Risiko- und Kreditausschuss siebenmal – und aufgrund der andauernden pandemischen Situation vorwiegend virtuell im Rahmen von Telefon- bzw. Videokonferenzen – zusammen.
In den Sitzungen nahm der Verwaltungsrat die Informationen des Vorstands über
- den Jahres- und Konzernabschluss der KfW 2020,
- die Geschäftstätigkeit und aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Geschäftsfeldern, inklusive KfW IPEX-Bank, DEG und KfW Capital,
- die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns im Allgemeinen und im Besonderen über sensitive Risikobereiche,
- bankenaufsichtliche Themen der KfW, aktuelle Abstimmungen mit den Bankenaufsichtsbehörden, die Einhaltung der regulatorischen Kapitalanforderungen, abgeschlossene und laufende Prüfungen, die hieraus abgeleiteten Maßnahmen sowie mögliche Auswirkungen künftiger regulatorischer Veränderungen,
- die Weiterentwicklung der KfW zur digitalen Transformations- und Förderbank für eine treibhausgasneutrale Zukunft und eine erste Einordnung der COP-26-Beschlüsse, den Stand zum Aufbau und zur Umsetzung eines Fonds für Zukunftstechnologien von bis zu 10 Mrd. EUR, sowie
- die Auswirkungen der andauernden pandemischen Situation bzw. der verordneten Maßnahmen und die ergriffenen Fördermaßnahmen im Rahmen der Corona-Hilfe der KfW,
- die Aktualisierung der Leitlinien der KfW zum Umgang mit Vorhaben mit Bezug zu unkooperativen Jurisdiktionen
zur Kenntnis.
Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsrat auf der Grundlage der jeweiligen Berichterstattung des Vorstands zu den einzelnen Geschäftsfeldern mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten befasst:
- Hinsichtlich der Aktivitäten der Inlandsförderung stand neben den Programmen der energetischen Gebäudeförderung sowie der Neuausrichtung der Mittelstandsförderung weiterhin auch die Bearbeitung des bis April 2022 verlängerten Sonderprogramms zur Corona-Hilfe im Vordergrund.
- Mit Blick auf das internationale Geschäft der Förderung der Entwicklungs- und Schwellenländer informierte sich der Verwaltungsrat über Schwerpunktthemen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) in einem grundsätzlich schwierigen geopolitischen Pandemieumfeld mit unterschiedlich hoher Betroffenheit einzelner Länder. Im Geschäftsfeld der Export- und Projektfinanzierung standen mit der KfW IPEX-Bank die Begleitung deutscher bzw. europäischer Investoren und Exporteure sowie die Begleitung von Infrastrukturinvestitionen in Deutschland und Europa im Mittelpunkt.
- Der Verwaltungsrat wurde regelmäßig über die Entwicklung des Kapitalmarktes und den Stand der Refinanzierung der KfW informiert.
- Des Weiteren überwachte der Verwaltungsrat das Umwelt- und Nachhaltigkeitsengagement der KfW Bankengruppe und wurde über die Umsetzung des Sustainable-Finance-Konzepts der KfW informiert, insbesondere die gewählten Steuerungsansätze über Sektorleitlinien und auch den Aufbau eines Wirkungsmanagements zur Messung des Treibhausgas-Fußabdrucks des KfW-Portfolios.
Der Verwaltungsrat wurde in den Sitzungen sowie quartalsweise auch schriftlich über die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns, die Fördergeschäftsentwicklung und die Tätigkeit der Internen Revision informiert. Der Verwaltungsratsvorsitz bzw. seine Vertretung wurden auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen der Bank informiert.
Der Verwaltungsrat diskutierte die Schwerpunkte der Geschäftsstrategie und genehmigte die Planung für das Jahr 2022. Er nahm die mehrjährige Geschäftsstrategie, die Risikostrategie, die IT-Konzernstrategie und die IT-Strategie zur Kenntnis.
Jedes Verwaltungsratsmitglied ist verpflichtet, vor der Beschlussfassung den Vorsitzenden des Verwaltungsrats bzw. des jeweiligen Ausschusses über mögliche Interessenkonflikte zu informieren.
Im Berichtsjahr haben drei Verwaltungsratsmitglieder an weniger als der Hälfte der Verwaltungsratssitzungen teilgenommen.
Mitglieder des Verwaltungsrats nahmen im Laufe des Jahres 2021 an drei Schulungsveranstaltungen und drei Einzelschulungen zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkundeerfordernisse gemäß Kreditwesengesetz (KWG) teil.
Ausschüsse des Verwaltungsrats
Der Präsidial- und Nominierungsausschuss beriet in Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben über Vorstandsangelegenheiten, insbesondere Nachbesetzungsfragen, unter anderem im Zusammenhang mit der Position des Vorsitzenden des Vorstands, beschloss aktualisierte Stellenprofile für Vorstandspositionen sowie eine interimistische Geschäftsverteilung aufgrund der zu Beginn dieses Jahres noch nicht nachbesetzten Vorstandsposition Markt Inland. Zudem beschloss er gemäß regulatorischen Anforderungen Leitlinien zur Eignung der Verwaltungs- und Vorstandsmitglieder und Leitlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten und er befasste sich mit der Förderung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts im Verwaltungsrat. Mit den Strategischen Leitlinien für das Jahr 2022 wurde die geschäftspolitische Ausrichtung der KfW grundsätzlich bestätigt.
Des Weiteren wurde der Ausschuss zu bankenaufsichtlichen Themen, über die Umwandlung einer Stillen Einlage der KfW bei der KfW IPEX-Bank, die Tätigkeit der KfW Stiftung sowie zu Rechtsstreitigkeiten informiert. Er führte die Evaluierung der Organe der KfW durch, formulierte entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat und fasste zur Eignung die vorgegebenen Beschlüsse. Auch hat sich der Ausschuss mit dem Vergütungssystem für den Vorstand der KfW befasst.
Der Vergütungskontrollausschuss befasste sich mit Vergütungsfragen im Zusammenhang mit Vorstandsnachbesetzungen und den Berichten gemäß Institutsvergütungsverordnung. Er wurde über die jährliche Risikoanalyse zur Ermittlung der Risikoträgerinnen und Risikoträger informiert. Im Rahmen dieser Risikoanalyse hat die KfW als Einzelinstitut sowie auf Gruppenebene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts bzw. der Gruppe auswirken kann. Er überprüfte und bestätigte die Angemessenheit der Vorstandsvergütung und beriet zum System der Vergütung für den Vorstand der KfW. Zudem wurde über die gruppenweite Vergütungsstrategie und die Bemessungsgrundlagen der variablen Vergütung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten.
Der Risiko- und Kreditausschuss behandelte die nach KfW-Gesetz und -Satzung vorlagepflichtigen Kreditengagements und Beteiligungen, Organkredite, den Rahmen für die zur Refinanzierung der KfW erforderlichen Mittelaufnahmen sowie die für deren Absicherung notwendigen Swapgeschäfte und befasste sich mit der Risikolage und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Ferner wurde unter anderem auf das Exposure der KfW in einzelnen Ländern, Regionen und Branchen, die Entwicklung und Bewertung politischer Risiken in relevanten Tätigkeitsbereichen, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Risikokultur, mögliche Auswirkungen aktuell diskutierter regulatorischer Vorhaben, das Risikoprofil von Finanzierungen in bestimmten Sektoren sowie das Vergütungssystem, insbesondere im Hinblick auf die Institutsvergütungsverordnung, eingegangen. Mit der Berichterstattung über Schattenbankunternehmen und der Aktualisierung der Leitlinien zum Umgang mit Finanzierungen in unkooperativen Ländern setzte er sich auseinander. Umfassend behandelt wurden auch die aktuellen Entwicklungen im Verlauf der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Risikolage der KfW, insbesondere im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit der KfW und die Entwicklung der Kreditrisiken in besonders betroffenen Ländern und Sektoren.
Weiterhin hat sich der Ausschuss umfassend mit dem Prozess der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen sowie der Nachhaltigkeit von Finanzierungen auseinandergesetzt, beispielsweise auf Grundlage der Ergebnisse des Mappings der Sustainable Development Goals (SDG). Er befasste sich mit Ergebnissen und wesentlichen Einflussfaktoren der Nachhaltigkeitsratings der KfW bei Ratingagenturen sowie mit dem Status quo und dem weiteren Vorgehen bei der Paris-kompatiblen Sektorsteuerung. Auch die regulatorischen Kapitalanforderungen an die KfW und insbesondere die sich aus Basel IV ergebenden Anforderungen wurden wiederholt erörtert und diskutiert. Schließlich befasste sich der Ausschuss mit der Risikostrategie einschließlich der Kapitalplanung für die kommenden Geschäftsjahre.
Der Prüfungsausschuss befasste sich mit dem Rechnungslegungsprozess, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KfW, den Berichten der Internen Revision, der Compliance sowie dem Jahresabschluss der KfW Bankengruppe 2020. Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie zur Bestellung des für das Jahr 2022 sprach er entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat aus. Er befasste sich anhand von Informationen des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Internen Revisionssystems. Zusätzlich befasste er sich mit der Unabhängigkeit und Qualität des Abschlussprüfers, bestimmte Schwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung 2021 und setzte sich mit den ersten Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung 2021 (Teilprüfungsbericht I) auseinander. Der Ausschuss stimmte dem Prüfungsplan der Internen Revision für das Jahr 2022 zu. Er begleitete bankenaufsichtliche Themen und beschäftigte sich eingehend mit den Prüfungen der Bankenaufsicht und den hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekten zur Behebung der Feststellungen.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.
Personalien
Im Berichtszeitraum ist Herr Dr. Bräunig zum 31.10.2021 in den Ruhestand getreten und damit aus dem Vorstand ausgeschieden. Frau Dr. Hengster ist auf eigenen Wunsch zum 31.12.2021 aus dem Vorstand der KfW ausgeschieden. Der Verwaltungsrat dankt Herrn Dr. Bräunig und Frau Dr. Hengster für ihre engagierte Tätigkeit. Der Verwaltungsrat hat – auf Vorschlag des Präsidial- und Nominierungsausschusses – Frau Christiane Laibach am 24.03.2021 mit Wirkung zum 01.06.2021 zum Mitglied des Vorstands und Herrn Stefan Wintels am 23.06.2021 mit Wirkung zum 01.10.2021 zum Vorsitzenden des Vorstands der KfW bestellt sowie am 16.12.2021 Frau Melanie Kehr mit Wirkung zum 01.09.2022 in den Vorstand wiederbestellt.
Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 KfW-Gesetz habe ich als Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz für das Jahr 2022 den Vorsitz im Verwaltungsrat von meinem Kollegen Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen, übernommen.
Neu in den Verwaltungsrat eingetreten ist zum 06.01.2021 Rainer Neske. Robert Feiger, Reiner Hoffmann, Stefan Körzell, Dr. Joachim Lang, Dr. Hans-Walter Peters und Helmut Schleweis sind zu diesem Datum wiederbestellt worden. Zum 11.05.2021 hat Edith Sitzmann ihr Mandat niedergelegt, Dr. Danyal Bayaz ist zum 08.10.2021 in den Verwaltungsrat bestellt worden. Zum 19.11.2021 schied Johannes Kahrs aus dem Verwaltungsrat aus, am 08.12.2021 folgten Peter Altmaier, Julia Klöckner, Heiko Maas, Dr. Gerd Müller, Andreas Scheuer und Olaf Scholz, Sören Bartol schied zum 13.12.2021 aus und Michael Theurer zum 15.12.2021. Am 08.12.2021 sind Annalena Baerbock, Dr. Robert Habeck, Steffi Lemke, Christian Lindner, Cem Özdemir und Dr. Volker Wissing in den Verwaltungsrat eingetreten. Zum Jahresende 2021 schieden Doris Ahnen, Dr. Holger Bingmann, Verena Göppert, Olav Gutting, Peter Strobel und Heike Taubert aus. Der Verwaltungsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Mitarbeit.
Turnusgemäß sind zum 31.12.2021 ausgeschieden und wiederbestellt worden: Andrea Kocsis, Holger Schwannecke und Dr. Martin Wansleben (jeweils zum 01.01.2022). Neu in den Verwaltungsrat wurden per 01.01.2022 bestellt: Dr. Andreas Dressel, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Dr. Dirk Jandura, Dietmar Strehl und Michael Richter. Nach dem Berichtszeitraum zum 13.01.2022 sind Katharina Beck, Verena Hubertz, Achim Post und Frank Schäffler neu in den Verwaltungsrat eingetreten.
Jahresabschluss
Die für das Geschäftsjahr 2021 letztmalig zum Abschlussprüfer bestellte Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht zum 31.12.2021 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der KfW wurde nach den Vorschriften des HGB, der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der Sitzung am 06.04.2022 gemäß § 9 Absatz 2 KfW-Gesetz nach Empfehlung durch den Prüfungsausschuss genehmigt sowie den Konzernabschluss gebilligt.
Frankfurt am Main, 6. April 2022
Der Verwaltungsrat
Vorsitzender
Rechtlicher Hinweis:
Die Ausführungen dieses Online-Geschäftsberichts 2021 basieren auf dem Finanzbericht 2021 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2021 Widersprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanzbericht auf, hat der Finanzbericht 2021 der KfW Vorrang.
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