Bericht des Verwaltungsrats
Sitzungen des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat mit seinen Ausschüssen hat die Geschäftsführung und die Vermögensverwaltung der KfW laufend überwacht. Die erforderlichen Beschlüsse über die Gewährung von Finanzierungen und die Durchführung sonstiger Geschäfte nach KfW-Gesetz und -Satzung wurden gefasst. Zu diesem Zweck tagten im Jahr 2017 der Verwaltungsrat und der Prüfungsausschuss jeweils dreimal, der Präsidial- und Nominierungsausschuss fünfmal, der Vergütungskontrollausschuss viermal sowie der Risiko- und Kreditausschuss siebenmal.

In den Sitzungen nahm der Verwaltungsrat die Informationen des Vorstands über
- den Jahres- und Konzernabschluss der KfW 2016,
- die Geschäftstätigkeit und aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Geschäftsfeldern, inkl. KfW IPEX-Bank GmbH und DEG,
- die Vermögens-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns im Allgemeinen und im Besonderen über sensitive Risikobereiche wie zum Beispiel das Schiffsportfolio sowie politische Risiken einschließlich etwaiger Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der EU,
- die Bedeutung der Digitalisierung für die KfW und deren Aktivitäten, um die sich ergebenden Chancen zu nutzen,
- bankenaufsichtliche Themen der KfW, aktuelle Abstimmungen mit den Bankenaufsichtsbehörden, insbesondere zur Einhaltung der regulatorischen Kapitalanforderungen, abgeschlossene und laufende Prüfungen, die hieraus abgeleiteten Maßnahmen sowie mögliche Auswirkungen künftiger regulatorischer Veränderungen,
- den aktuellen Status des Großprojektportfolios, insbesondere zum Stand der Erneuerung der Finanzarchitektur (unter anderem Projekt „SAPFin“),
- die Modernisierung und Neuausrichtung der IT sowie die Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Zahlungsverkehrs vor dem Hintergrund der in diesen Bereichen zu Tage getretenen Defizite,
- die Geschäfts- und Risikostrategie, die IT-Konzernstrategie und die IT-Strategie der KfW für das Jahr 2018
zur Kenntnis.
Der Verwaltungsrat hat der Gründung einer Beteiligungsgesellschaft als Tochtergesellschaft zum Zweck verstärkter Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierungsaktivitäten zugestimmt. Die KfW soll mit dem Ausbau der inländischen Beteiligungsfinanzierung einen substanziellen Beitrag zur Verringerung der Angebotslücke in der Start-up- und Wachstumsphase bei Anschluss- und Wachstumsfinanzierungen unter Verwendung von Mitteln des ERP-Sondervermögens leisten.
Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsrat auf der Grundlage der jeweiligen Berichterstattung des Vorstands zu den einzelnen Geschäftsfeldern mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten in seinen Sitzungen befasst:
- Bezüglich der Aktivitäten in der Inlandsförderung diskutierte der Verwaltungsrat über die Umorganisation des Förderbereichs und detailliert den Ausbau der Beteiligungsfinanzierung, das Engagement im Rahmen des Klima- und Umweltschutzes und der Energieeffizienz sowie die Weiterentwicklung der Innovationsförderung im Bereich der Digitalisierung.
- Mit Blick auf das Geschäftsfeld Förderung der Entwicklungs- und Schwellenländer beriet der Verwaltungsrat über Schwerpunktthemen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ), den geplanten Ausbau der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unter Nutzung zusätzlicher Haushaltsmittel des Bundes, die Krisen- und Flüchtlingshilfe, die Umsetzung der Afrika-Initiativen der Bundesregierung, die Initiativen im Rahmen des Klimaschutzes sowie über Geschäftsausrichtung und -ergebnisse der DEG.
- Hinsichtlich der KfW IPEX-Bank GmbH bzw. des Geschäftsfeldes Export- und Projektfinanzierung stand die Begleitung deutscher bzw. europäischer Investoren und Exporteure im Mittelpunkt. Weiterhin wurde über die künftige strategische Ausrichtung, die Kapitalausstattung und die Geschäftsergebnisse der KfW IPEX-Bank GmbH beraten.
- Der Verwaltungsrat wurde regelmäßig über die Entwicklung des Kapitalmarktes und den Stand der Refinanzierung der KfW informiert. Im immer stärker werdenden Green-Bond-Markt nimmt die KfW weiterhin eine führende Rolle ein und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Marktsegmentes „Sustainable Finance“.
- Des Weiteren überwachte der Verwaltungsrat das Umwelt- und Nachhaltigkeitsengagement der KfW Bankengruppe.
Der Verwaltungsrat wurde in den Sitzungen sowie quartalsweise auch schriftlich über die Vermögens-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns, die Fördergeschäftsentwicklung und die Tätigkeit der Internen Revision informiert. Der Verwaltungsratsvorsitz bzw. seine Vertretung wurde auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen der Bank informiert.
Der Verwaltungsrat diskutierte die Schwerpunkte der Geschäftsstrategie – insbesondere auf den Gebieten Klimawandel und Umwelt, Globalisierung, Innovation und Mittelstand – einschließlich der Aktivitäten der KfW in Europa. Die Planung für das Jahr 2018 wurde vom Verwaltungsrat genehmigt, die mehrjährige Geschäftsstrategie, die Risikostrategie, die IT-Konzernstrategie und die IT-Strategie zur Kenntnis genommen.
Jedes Verwaltungsratsmitglied ist verpflichtet, vor der Beschlussfassung den Vorsitzenden des Verwaltungsrats bzw. des jeweiligen Ausschusses über mögliche Interessenkonflikte zu informieren. Infolgedessen gab es im Berichtsjahr im Risiko- und Kreditausschuss Fälle von Stimmenthaltungen oder Nichtmitwirkung an Beschlüssen.
Im Berichtsjahr haben zehn Verwaltungsratsmitglieder an weniger als der Hälfte der Verwaltungsratssitzungen teilgenommen. Im Präsidial- und Nominierungsausschuss hat ein Mitglied an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Gleiches gilt für den Vergütungskontrollausschuss und den Prüfungsausschuss. Im Risiko- und Kreditausschuss haben zwei Mitglieder an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.
Mitglieder des Verwaltungsrats nahmen im Laufe des Jahres 2017 an drei Schulungsveranstaltungen und drei Einzelschulungen zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkundeerfordernisse gemäß Kreditwesengesetz (KWG) teil. Ferner wurde eine Schulung für Mitarbeiter von Verwaltungsratsmitgliedern durchgeführt.
Ausschüsse des Verwaltungsrats
Der Präsidial- und Nominierungsausschuss beriet in Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben über Vorstandsangelegenheiten und sprach Empfehlungen an den Verwaltungsrat zur Bestellung bzw. Wiederbestellung von Herrn Prof. Dr. Joachim Nagel und Frau Dr. Ingrid Hengster sowie zur Bestimmung von Herrn Dr. Günther Bräunig zum Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden bzw. zum Vorstandsvorsitzenden der KfW aus. Auch über die Entscheidung, künftig eine alleinige Zuständigkeit für die IT auf Vorstandsebene zu etablieren, wurde beraten. Des Weiteren wurde er zu bankenaufsichtlichen Themen und über die KfW Stiftung informiert. Über den Sachstand der Großprojekte und die Optimierung der Zahlungsverkehrssysteme der KfW wurde mit dem Vorstand diskutiert. Der Ausschuss sprach eine Empfehlung an den Verwaltungsrat zur Gründung einer Tochtergesellschaft zum Zweck verstärkter Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierungsaktivitäten aus. Er führte die Evaluierung der Organe der KfW durch und formulierte entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat. Zudem wurde er über Rechtsstreitigkeiten und Bauvorhaben informiert.
Der Risiko- und Kreditausschuss behandelte die nach KfW-Gesetz und -Satzung vorlagepflichtigen Kreditengagements und Beteiligungen, Organkredite, den Rahmen für die zur Refinanzierung der KfW erforderlichen Mittelaufnahmen sowie die für deren Absicherung notwendigen Swapgeschäfte und befasste sich mit der Risikolage und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Ferner wurde unter anderem auf das Exposure der KfW in einzelnen Ländern und Regionen, die Entwicklung und Bewertung politischer Risiken inkl. des Austritts Großbritanniens aus der EU, die ODA-Anrechnungssystematik, die Neuaufstellung der Beteiligungsfinanzierung, die möglichen Auswirkungen aktuell diskutierter regulatorischer Vorhaben sowie das Risikoprofil des Geschäftsfeldes der Export- und Projektfinanzierung eingegangen. Auch über die Ergebnisse von Prüfungen der Bundesbank und die hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekte, die Gespräche mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die regulatorischen Kapitalanforderungen an die KfW wurde berichtet und diskutiert. Schließlich befasste sich der Ausschuss mit den ersten risikorelevanten Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung 2017 sowie der Risikostrategie einschließlich der Kapitalplanung für die kommenden Geschäftsjahre.
Der Prüfungsausschuss befasste sich mit dem Rechnungslegungsprozess, der Vermögens- und Ertragslage der KfW, den Berichten der Internen Revision, der Compliance sowie dem Jahresabschluss der KfW Bankengruppe 2016. Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 sowie zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2018 sprach er entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat aus. Er befasste sich anhand von Informationen des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Internen Revisionssystems. Zusätzlich befasste er sich mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, bestimmte Schwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung 2017 und setzte sich mit den ersten Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung 2017 (Teilprüfungsbericht I) auseinander. Der Ausschuss stimmte dem Prüfungsplan der Internen Revision für das Jahr 2018 zu. Er wurde über bankenaufsichtliche Themen, insbesondere die Prüfungen der Bundesbank und die hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekte, sowie über die laufenden Großprojekte informiert und befasste sich in mehreren Sitzungen intensiv mit einem Zahlungsverkehrsvorfall, beauftragte hierzu eine Sonderuntersuchung durch einen Wirtschaftsprüfer und besprach ausführlich den durch die KfW und den Prüfer entwickelten Maßnahmenplan zu den Zahlungsverkehrssystemen der KfW und deren Optimierung.
Der Vergütungskontrollausschuss befasste sich mit Vergütungsfragen und der Umsetzung der Institutsvergütungsverordnung ab 2018. Er wurde unter anderem über das Vergütungssystem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KfW sowie dessen künftige Ausgestaltung einschließlich des neuen Zielvereinbarungs- und Beurteilungssystems sowie die Risikoanalyse zur Ermittlung der Risikoträgerinnen und Risikoträger informiert. Im Rahmen dieser Risikoanalyse hat die KfW als Einzelinstitut sowie auf Gruppenebene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts bzw. der Gruppe auswirken kann. Zudem wurde über die gruppenweite Vergütungsstrategie beraten.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.
Personalien
Der Verwaltungsrat hat im Berichtszeitraum Herrn Prof. Dr. Joachim Nagel zum 01.11.2017 neu in den Vorstand bestellt und Frau Dr. Ingrid Hengster zum 01.04.2018 in den Vorstand wiederbestellt. Herr Dr. Norbert Kloppenburg ist zum 31.10.2017 in den Ruhestand getreten, Herr Dr. Ulrich Schröder auf eigenen Wunsch zum 31.12.2017, damit sind sie aus dem Vorstand ausgeschieden. Herr Dr. Günther Bräunig wurde zum 01.09.2017 zum Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und zum 01.01.2018 zum Vorstandsvorsitzenden der KfW bestimmt. Der Verwaltungsrat dankt Herrn Dr. Kloppenburg für die 28-jährige engagierte Tätigkeit für die KfW. Am 25. März 2018 verstarb Herr Dr. Schröder nach schwerer Krankheit im Alter von 66 Jahren. Herr Dr. Schröder hat sich stets mit großer Energie, Disziplin und Sorgfalt für das Wohl der KfW eingesetzt. Der Verwaltungsrat ist ihm für die fast neunjährige engagierte Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender dankbar.
Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 KfW-Gesetz hatte die damalige Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, für das Jahr 2018 den Vorsitz im Verwaltungsrat von mir als damaligem Bundesminister der Finanzen übernommen.
Neu in den Verwaltungsrat eingetreten sind im Jahr 2017 Dr. Holger Bingmann, Volker Bouffier, Dr. Louis Hagen, Andreas Ibel, Dr. Joachim Lang, Lutz Lienenkämper, Edith Sitzmann und Brigitte Zypries. Im Jahr 2017 schieden Kerstin Andreae, Anton F. Börner, Hans-Dieter Brenner, Alexander Dobrindt, Georg Fahrenschon, Dr. Markus Kerber, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Wolfgang Schäuble, Andreas Schmitz, Peter-Jürgen Schneider, Dr. Frank-Walter Steinmeier, Prof. Dr. Georg Unland und Dr. Norbert Walter-Borjans aus dem Verwaltungsrat aus. Turnusgemäß sind zum 31.12.2017 ausgeschieden und zum 01.01.2018 wiederbestellt worden: Robert Feiger, Reiner Hoffmann, Stefan Körzell und Dr. Joachim Lang.
Neu in den Verwaltungsrat eingetreten sind zum 01.01.2018 Dr. Hans-Walter Peters, Dr. Johannes-Jörg Riegler und Helmut Schleweis, zum 02.02.2018 Herr Reinhold Hilbers, zum 01.03.2018 Dr. Bruno Hollnagel sowie Dr. Florian Toncar, zum 02.03.2018 Herr Dr. Matthias Haß und zum 14.03.2018 Julia Klöckner, Heiko Maas, Andreas Scheuer, Olaf Scholz und Svenja Schulze. Zum 14.03.2018 sind aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden Sigmar Gabriel, Hubertus Heil, Dr. Barbara Hendricks, Christian Schmidt und Brigitte Zypries. Der Verwaltungsrat dankt den 2017 und 2018 ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Mitarbeit.
Jahresabschluss
Die für das Geschäftsjahr 2017 zum Abschlussprüfer bestellte Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der KfW sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des KfW-Konzerns zum 31.12.2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Jahresabschluss und Lagebericht der KfW wurden nach den Vorschriften des HGB, Konzernabschluss und -lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der Sitzung am 11.04.2018 gemäß § 9 Absatz 2 KfW-Gesetz nach Empfehlung durch den Prüfungsausschuss genehmigt sowie den Konzernabschluss gebilligt.
Frankfurt am Main, 11. April 2018
DER VERWALTUNGSRAT
Vorsitzender
Rechtlicher Hinweis:
Die Ausführungen dieses Online-Geschäftsberichts 2017 basieren auf dem Finanzbericht 2017 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2017 Widersprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanzbericht auf, hat der Finanzbericht 2017 der KfW Vorrang.
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