Förderschwerpunkt Individualfinanzierung

Förderschwerpunkt Individualfinanzierung – Unternehmen

Für Innovation und Wachstum: Venture Tech Growth Financing

Junge, innovative Unternehmen sind eine tragende Säule für die Zukunfts­fähigkeit des Wirtschafts­standorts Deutsch­land und damit für die langfristige Sicherung wettbewerbs­fähiger und qualitativ hochwertiger Arbeits­plätze. Zur Unterstützung der Entwicklung dieser Unternehmen hat die Bundes­regierung im Koalitions­vertrag die Etablierung neuer Instrumente wie des Tech Growth Fund vereinbart. Mit dem Tech Growth Fund sollen Venture Debt-Finanzierungen für schnell wachsende, junge Technologie­unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierungs­form Venture Debt ist eine von kommerziellen deutschen Banken oder Venture Debt-Fonds als Ergänzung zur Eigenkapital­finanzierung gewählte Form der Fremd­finanzierung in der Wachstums­phase eines jungen Unternehmens.

Lückenschluss – Venture Tech Growth Financing

Die KfW unterstützt die „Tech Growth Fund Initiative“ des Bundes und hat gemeinsam mit BMWi und BMF das KfW-Produkt „Venture Tech Growth Financing“ (VTGF) entwickelt. Gemeinsam mit privaten Finanzierungs­partnern (pari-passu Finanzierung) kann die KfW ab dem Jahr 2019 schnell wachsenden Technologie­unternehmen bis zu 20 Mio. EUR Venture Debt als Direkt­finanzierung zur Verfügung stellen. Die VTGF stellt damit einen wichtigen Baustein zur Etablierung eines langfristig erfolgreich funktionierenden Öko­systems dar, das in allen Phasen, die schnell wachsende Technologie­unternehmen durchlaufen, in ausreichendem Maße Kapital zur Verfügung stellt.

Förderschwerpunkt Individualfinanzierung – Banken

Global­darlehen Leasing für Mittelstands­förderung

Mit dem Global­darlehen Leasing fördert die KfW den deutschen Mittel­stand und die dort getätigten Investitionen durch Leasing­finanzierung. Leasing stellt gerade für den Mittelstand eine wichtige Finanzierungs­form und damit eine bedeutende Alternative zum klassischen Bank­kredit dar.

Der Förder­schwerpunkt zeichnet sich durch sein breites Spektrum an geförderten Investitions­gütern wie auch an den verschiedenen Branchen, in denen die Förder­empfänger tätig sind, aus: Vom Fuhrpark des ortsan­sässigen Bäckers bis hin zu modernen Produktions­anlagen im verarbeitenden Gewerbe bietet das Global­darlehen Leasing eine konstante und günstige Finanzierung über Banken und Leasing­gesellschaften an. 2018 konnte das Zusage­volumen auf hohem Niveau weiter gesteigert werden.

Ausbau der Breitband-Infrastruktur – auch auf europäischer Ebene

Mit 50 Mio. EUR hat sich die KfW am neuen Europäischen Fonds zum Ausbau der Breitband-Infra­struktur (Connecting Europe Broad­band Fund, CEBF) beteiligt. Mit einem Volumen von derzeit 420 Mio. EUR wird der Fonds Investitionen in schnelles Internet in unterversorgten Gebieten Europas unterstützen; dabei werden insbesondere kleinere Projekte mit einem Umfang zwischen 1 und 30 Mio. EUR finanziert.

Der Fonds ist die erste Investitions­plattform, die den Breitband­ausbau unter dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI, der tragenden Säule des Investitions­plans für Europa) bündelt. Zu den weiteren Investoren zählen

  • die Europäische Kommission mit 100 Mio. EUR aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)
  • die Europäische Investitionsbank (EIB) mit 140 Mio. EUR (davon 100 Mio. EUR im Rahmen vom EFSI)
  • die französische Förderbank Caisse des dépôts et consignations (CDC)
  • die italienische Förderbank Cassa Depositi e Prestiti (CDP) mit jeweils 50 Mio. EUR
  • private Investoren

Mit der Beteiligung am CEBF trägt die KfW dazu bei, dass auch die ländlichen Regionen als Wirtschaftsstandorte in Zukunft ihr Potenzial ausschöpfen können.

Rechtlicher Hinweis:
Die Ausführungen dieses Online-Ge­schäfts­berichts 2018 basieren auf dem Finanz­bericht 2018 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2018 Wider­sprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanz­bericht auf, hat der Finanzbericht 2018 der KfW Vorrang.