Glückliche Familie im Wohnzimmer ihres neuen Hauses mit herumtollenden Jungen

    Aktuelles

    Klimafreundlicher Neubau

    "Wir fördern die Entwicklung des Marktes"

    Detlev Kalischer, Bereichsleiter der KfW
    Detlev Kalischer, Direktor der KfW

    Interview mit KfW-Direktor Detlev Kalischer über die Wohnbauförderung in Zeitalter der Polykrisen, die Notwendigkeit von Innovationen im Gebäudebestand und das neue Angebot der KfW

    Kalischer: Seit März haben wir eine neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau“, abgekürzt KFN, im Programm. Das Angebot richtet sich an alle, die ein neues energieeffizientes und nachhaltiges Wohngebäude bauen oder einen solchen Neubau kaufen. Ab Juni soll mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“, WEF, ein weitere Neubauförderung folgen. Damit sollen speziell junge Familien dabei unterstützt werden, Wohneigentum zu bilden. In diesem Programm werden die Förderkonditionen noch etwas besser sein, allerdings gelten auch Einkommensgrenzen.

    Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude

    Ab dem 1. März 2023 können Anträge auf die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ gestellt werden.

    Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Effizienzhauses gilt weiterhin der Kredit für Wohngebäude (261).

    • Kredit Nr. 297, 298

      Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

      Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen

      • Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohnung
      • für Neubau und Erstkauf
      • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

    Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude

    Ab dem 1. März 2023 können Anträge auf die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)“ gestellt werden.

    Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Effizienzhauses gilt weiterhin der Kredit für Nichtwohngebäude (263) nutzen.

    • Kredit Nr. 299

      Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

      Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen

      • für Neubau und Erstkauf
      • bis zu 10 Mio. Euro Kredit je Vorhaben
      • bis zu 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

    Klimafreundlicher Neubau - Kommunen

    Ab dem 1. März 2023 können Anträge auf die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)“ stellen.

    Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Effizienzhauses gilt weiterhin der Kredit für Kommunen (264) nutzen.

    • Zuschuss Nr. 498, 499

      Klimafreundlicher Neubau – Kommunen

      Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreis­segment – Kommunen

      • Zuschuss bis zu 10 % Ihrer Kosten
      • für Wohn­gebäude, Wohn­einheiten und Nicht­wohngebäude
      • bei Neubau und Erstkauf

    Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

    Logo des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

    Ab dem 1. März 2023 können über einen Finanzierungspartner Anträge für eine Unterstützung aus dem neuen Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) gestellt werden. Einen Antrag kann stellen, wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut, oder wer zum ersten Mal ein neu errichtetes klimaangepasstes Wohn- oder Nichtwohngebäude erwirbt.

    Mit dieser Förderung wird ein Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und zur Erreichung der nationalen Klimaziele geleistet. Der Betrieb der Gebäude zeichnet sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus.

    Diese neue Förderung, für die insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung stehen, erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Anträge können Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen stellen. Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern Zinsverbilligungen geleistet. Das ist aufgrund der Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank in den letzten Monaten zielführender.

    Pressemitteilung v. 28. Februar 2023

    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

    Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

    Knapp 35 Prozent unserer gesamten Endenergie werden in Deutschland für Gebäude verbraucht, vor allem für Heizung und Warmwasser. Dabei gilt: Wo viel verbraucht wird, lässt sich auch viel einsparen. Wo wenig bis gar nicht saniert wurde, auch. In energieeffizienten Gebäuden lassen sich außerdem erneuerbare Energien besser einbeziehen.

    Energieeffizienz lohnt sich: Denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, wollen wir in Deutschland noch effizienter mit Strom und Wärme umgehen. Ob Austausch der alten Heizungsanlage oder der Einbau energiesparender Fenster: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen bei ihren Maßnahmen für mehr Energieeffizienz unterstützt. Das hilft der Umwelt, sorgt für mehr Wohnkomfort und schont den Geldbeutel.

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde, die Aufgaben in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Außenhandel, Klimaschutz und Wirtschaftsprüferaufsicht wahrnimmt.

    Im Bereich Klimaschutz fördert das BAFA u. a. energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.

    Stand: März 2023

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