Meldung vom 14.12.2022 / KfW, Inlandsförderung

Soforthilfe des Bundes - Erstattungszahlungen an Energieunternehmen

Die KfW nimmt im Rahmen der Soforthilfe des Bundes für Gas und Wärme Erstattungszahlungen an die Energieversorger vor. Um von der Entlastung des Bundes durch die Soforthilfe zu profitieren, müssen die Endverbraucher (Privatkunden und Unternehmen) selbst nicht aktiv werden; ihr Energieversorger übernimmt dies für sie.

Seit dem Start der Auszahlungen an Energieunternehmen am 1.12. hat die KfW 927 Anträge in einem Volumen von rund 2,8 Mrd. EUR vollständig bearbeitet und ausgezahlt (Stand 14.12.2022). Die KfW zahlt bankarbeitstäglich aus. Ein Bearbeitungsstau lag bisher nicht vor.

Die KfW wurde im Rahmen einer Zuweisung vom Bund beauftragt, mit Unterstützung der Hausbanken und Sparkassen der Versorger als Zahlstelle zu fungieren. Die Versorger stellen ihre Anträge für die Erstattungszahlungen direkt bei PwC als Beauftragtem des BMWK. Die rechtliche Grundlage für die Maßnahme bildet das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG).

Weitere Informationen finden Sie hier:

Soforthilfe Gas und Wärme | KfW

Soforthilfe: Dezember-Abschlag für Gas und Wärme entfällt | Bundesregierung

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