Meldung vom 15.02.2024 / KfW, Inlandsförderung

Förderkredit in der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ in novellierter Fassung wieder verfügbar

Die KfW nimmt ab sofort wieder Anträge für das Kreditprogramm 295 „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ entgegen. Mit diesem Programm fördert die KfW besonders klimafreundliche Komponenten, Anlagen und Lösungen in Unternehmen. Das Programm enthält neben den bisherigen Tilgungszuschüssen neuerdings auch Zinsverbilligungen (Einführung zum 18. April), die aus dem Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert werden. Es war im November 2023 im Zuge der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes gestoppt worden.

Mit dem Programmstart tritt auch die novellierte Förderrichtlinie der Bundesförderung in Kraft. Durch diese wird das Antragsverfahren vereinfacht, sodass Unternehmen deutlich schneller mit einer Förderzusage für Investitionen in die Dekarbonisierung rechnen können und die exakte Förderhöhe vor Antragstellung besser vorhersehbar wird. Anders als bisher müssen nicht mehr zwingend aufwendig sogenannte Investitionsmehrkosten kalkuliert werden, sondern die Förderung kann direkt anteilig auf die gesamten Investitionskosten gewährt werden.

Nähere Informationen zur Förderung unter
www.kfw.de/295

Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
BMWK - BMWK verbessert Zugang zu Fördermitteln für die Dekarbonisierung in Industrie und Gewerbe: Novelliertes EEW-Förderprogramm startet

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