Meldung vom 23.09.2024 / KfW, Inlandsförderung

Wichtige Information zum Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)– Aussetzung der Antragstellung

Das Zuschuss-Programm NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen wird erfreulich stark nachgefragt, so dass die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für das Jahr 2024 bereitgestellten und bereits einmal aufgestockten Mittel inzwischen aufgebraucht sind. Daher nimmt die KfW ab sofort bis auf Weiteres keine Anträge in diesem Programm mehr entgegen.

Mit folgenden KfW-Programmen können Kommunen weiterhin Förderung für grüne Infrastruktur-Maßnahmen beantragen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (264)
  • Klimafreundlicher Neubau (498,499)
  • IKK – Investitionskredit Kommunen (208)

Seit dem Start des Programmes „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ am 01.02.2024 wurden über 550 Zuschüsse in einem Gesamtvolumen von rund 145Mio. EUR an Kommunen zugesagt. Insgesamt wurden damit rund 800 neue klimafreundliche Maßnahmen in Kommunen finanziert

Bestehende Zusagen sind von dem Antragsstopp nicht betroffen und können weiter abgerufen werden. Die bisher eingegangenen vollständigen Anträge werden bearbeitet und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen sowie in Abhängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel zugesagt

Das BMUV setzt sich dafür ein, auch im Jahr 2025 wieder ausreichend Mittel für diese Fördermaßnahme zur Verfügung zu stellen, um dem anhaltend hohen Bedarf gerecht zu werden, und bringt entsprechende Ansätze im Bundeshaushalt ein. Die Entscheidung zum Bundeshaushalt 2025 trifft der Deutsche Bundestag voraussichtlich Ende des Jahres. Sobald eine Antragstellung wieder möglich ist, wird die KfW dazu unter: www.kfw.de/444 informieren.

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