Pressemitteilung vom 26.06.2023 / KfW, KfW Research
KfW-ifo-Fachkräftebarometer: Fachkräftemangel sinkt im Frühjahr 2023, bleibt aber auf hohem Niveau
- Aktuell beklagen 42,2 % der deutschen Unternehmen Mangel an Fachpersonal
- Knappheit am stärksten bei den Dienstleistern
- Unternehmen in Ostdeutschland besonders häufig betroffen
Im April 2023 melden 42,2 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Gegenüber dem Höchststand von 45,7 % im letzten Herbst ist damit zwar ein Rückgang zu verzeichnen, dieser ist jedoch nur auf den ersten Blick eine gute Nachricht: Der Fachkräftemangel hat sich durch die konjunkturelle Abschwächung verringert, bleibt im historischen Vergleich jedoch weiter auf sehr hohem Niveau. Seit dem Jahr 2021 hat er sich trotz der Corona-Krise und den gravierenden wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine erheblich verstärkt.
Insgesamt sind aktuelle große Unternehmen mit 44,0 % häufiger betroffen als kleine und mittlere (41,3 %). Was die Branchen angeht, so bleiben die Dienstleister mit 47,4% Spitzenreiter, während das Verarbeitende Gewerbe mit 35,1 % in deutlich geringerem Umfang Probleme bei der Rekrutierung geeigneter Fachkräfte hat. Blickt man etwas genauer auf die einzelnen Wirtschaftszweige, so zählen zu den besonders stark betroffenen Unternehmen Rechts- und Steuerberater/innen und Wirtschaftsprüfer/innen, die zu 74,7 % ihre Geschäftstätigkeit durch Fachkräftemangel behindert sehen. Mehr als
50 % Betroffene waren es unter Architektur- und Ingenieurbüros sowie Verkehrs- und Lagereibetrieben, bei Reisebüros und Reiseveranstaltern, bei der Gebäude- und Gartenbetreuung sowie der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen.
Auch regional bestehen erhebliche Unterschiede: So sind die Unternehmen in Ostdeutschland mit 47,8 % mit Abstand am häufigsten durch Fachkräftemangel betroffen, die Unternehmen in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland mit 35,4 % dagegen weit weniger oft. Darin spiegelt sich wider, dass die neuen Bundesländer besonders stark der demografischen Schrumpfung und Alterung unterliegen.
„Auch wenn sich der Anteil der Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit durch Fachkräftemangel behindert sehen, durch die Konjunkturabschwächung verringert hat, bleibt es dabei: Die Fachkräfteknappheit hemmt absolut und im historischen Vergleich immer noch einen großen Teil der Wirtschaft in Deutschland“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW „Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass sich die Konjunktur im weiteren Verlauf des Jahres vom Preisschock allmählich erholt. Das heißt dann auch: Die Fachkräfteknappheit dürfte bei anhaltender Erholung zum Jahresende wieder zunehmen. Die Dringlichkeit bleibt bestehen, den Fachkräftemangel durch Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung, die Mobilisierung von Erwerbsfähigen in Deutschland und gezielte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt anzugehen.“
Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst. Die aktuelle Ausgabe ist abrufbar unter:
Zur Konstruktion und Interpretation des KfW-ifo-Fachkräftebarometers
Für das KfW-ifo-Fachkräftebarometer wertet KfW Research die ifo Konjunkturumfragen aus, aus denen unter anderem auch der bekannte ifo-Geschäftsklimaindex berechnet wird. Im Fachkräftebarometer wird über den Anteil der Unternehmen in Deutschland berichtet, die angeben, dass ihre Geschäftstätigkeit derzeit durch Fachkräftemangel behindert wird. Hierzu werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Handel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Neben einem Gesamtindikator zum Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft sowie Indikatoren für verschiedene Sektoren und Regionen, können die Daten auch unternehmensgrößenbezogen nach Mittelständlern und Großunternehmen getrennt ausgewertet werden. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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