Aktuelles
Deutschland muss klimaneutral werden. Dazu ist es erforderlich, fossile durch klimaneutrale Brennstoffe zu ersetzen. Eine Lösung ist der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Diese stellt in der nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung einen wesentlichen Baustein dar. Als Finanzierer eines neuen Instruments treibt die KfW die Entwicklung eines Wasserstoff-Kernnetzes entscheidend voran. Das Kernnetz ist für die Dekarbonisierung der Energieversorgung und wichtiger Industriezweige unverzichtbar.
Im ersten Schritt werden bestehende Gasleitungen umgestellt und neue wasserstofffähige Leitungen errichtet. Das Ziel: Das Wasserstoff-Kernnetz erreicht bis zum Jahr 2032 eine Gesamtlänge von 9.040 Kilometern. Dadurch bindet es potenzielle Wasserstoff-Standorte an und vernetzt wichtige Industriezentren. Darüber hinaus ist es integraler Bestandteil des europäischen Wasserstoffnetzwerks.
Die Bundesnetzagentur genehmigte den gemeinsamen Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für die Errichtung des Kernnetzes am 22.10.2024. Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) legt in den §§ 28q, 28r und 28s die Rahmenbedingungen für den Aufbau und die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes fest.
Das Kernnetz wird privatwirtschaftlich gebaut und betrieben und durch Entgelte der Wasserstoffabnehmer finanziert. Da anfangs mit einer relativ geringen Nutzerzahl zu rechnen ist, können die Investitionskosten der Kernnetzbetreiber nicht vollständig über Netzentgelte auf diese umgelegt werden. Deshalb legt die Bundesnetzagentur eine Obergrenze für die Netzentgelte fest. Dies schafft für die Wasserstoffabnehmer einen Anreiz, auf Wasserstoff umzusteigen.
Ein Amortisationskonto überbrückt die entstehende Differenz zwischen dem notwendigen und dem von der Bundesnetzagentur festgelegten Netzentgelt durch jährliche Ausgleichzahlungen. Erhöht sich die Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern, steigen die Einnahmen durch die Netzentgelte. Später auftretende Mehrerlöse werden an das Amortisationskonto zurückgeführt und gleichen die anfänglichen Mindererlöse bis spätestens 2055 aus.
Die Kernnetzbetreiber beteiligen sich gemeinsam an einer Zweckgesellschaft. Diese führt das Amortisationskonto. Die KfW finanziert das Amortisationskonto durch einen Kreditrahmen in Höhe von 24 Milliarden Euro. Die Mittel dienen dazu, die anfänglichen Ausgleichszahlungen an die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber zu finanzieren. Die KfW agiert im Auftrag des Bundes im Rahmen eines Zuweisungsgeschäfts nach § 2 Abs. 4 KfW-Gesetz.
Die Leitungen des Kernnetzes werden privatwirtschaftlich gebaut und betrieben und über Netzentgelte der Wasserstoffabnehmer finanziert. Ein Amortisationskonto sorgt dafür, dass anfängliche Mindererlöse aufgrund geringer Nutzung durch spätere Mehrerlöse durch eine gestiegene Nutzung ausgeglichen werden.
Stand: 27. November 2024
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