Zuschuss Nr.458Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hochwassers 2024

Ab sofort gelten für Antragstellende in den vom Hoch­wasser in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten folgende Kulanz­regelungen:

  • Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antrag­stellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer für ein bereits gefördertes Vor­haben möglich.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Eine Beantragung des Klima­geschwindig­keits­bonus ist auch dann möglich, wenn die Heizungs­anlage durch das Hoch­wasser beschädigt und nicht mehr funktions­tüchtig ist. Antrag­stellende müssen eine Eigen­erklärung, dass die Heizung vor dem Hoch­wasser funktions­tüchtig war, vorhalten und der KfW auf Verlangen vorlegen.
  • Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist bis zu 100 % der geför­derten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berück­sichtigt.

Hinweis: Die darüber hinaus geltenden Rege­lungen im Merk­blatt behalten ihre Gültigkeit.

Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht an­rechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merk­blatt Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohn­gebäude.

Das Datum der Inbetriebnahme der Heizungs­anlage ist relevant. Das Alter der Heizungs­anlage ist anhand geeigneter Dokumente nach­zuweisen.

Als Haushaltsjahreseinkommen gilt:

  • das zu versteuernde Einkommen des Antrag­stellers und ggf. des Ehe- oder Lebens­partners oder des Partners aus ehe­ähnlicher Gemeinschaft sowie weiterer in der gleichen Wohnung lebender Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer und deren Ehe- oder Lebens­partner­innen oder -partner oder deren Partner­innen oder Partner aus ehe­ähnlicher Gemeinschaft
  • das durchschnittliche Einkommen aller relevanten Haushalts­mitglieder des zweiten und dritten Jahres vor Antrag­stellung (für Anträge im Jahr 2024 also der Durch­schnitt von 2022 und 2021)
  • das Einkommen, das als zu versteuerndes Einkommen im Einkommen­steuer­bescheid steht

Sie sind die alleinige Eigentümerin oder der alleinige Eigentümer des Mehrfamilienhauses.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören:

  • die gesamten tragenden Teile des Gebäudes
  • das Treppenhaus
  • das Dach
  • die Fenster
  • alle Anlagen und Einrichtungen, die dem gemein­schaftlichen Gebrauch der Wohnungs­eigentümer dienen

Bevollmächtigte Personen in einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG) sind:

  • die Verwaltung der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft oder
  • aus­schließlich in dem Fall, dass die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft keine Verwaltung bestellt hat, die Eigen­tümerin oder der Eigen­tümer in der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft, die bevoll­mächtigt wurde.

Dabei handelt es sich um ein Formular, das Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer für Sie ausfüllt, nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben.

Wir sind dazu verpflichtet, jede Zuschuss­empfängerin und jeden Zuschuss­empfänger eindeutig zu identifizieren. Wenn Sie mehrfach KfW-Zuschüsse beantragen, müssen Sie Ihre Identität aber nur einmal nachweisen.

Information über die Meldung an die Finanz­verwaltung

inkl. Leistungen der land­wirt­schaft­lichen Alters­kasse und der berufs­ständischen Ver­sorgungs­einrichtungen und Leistungen anderer betrieb­licher Renten oder privater Renten­ver­sicherunge

z. B. Ver­mietung, Ver­pachtung, Kapital­einkünfte

natürliche Person oder WEG-Verwalter-Gesellschaft